Finanzen/Mitgliedsbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2023, 14:01 Uhr
Landesverband | Geschäftsstelle | Vorstand | Parteitage | Schiedsgericht | Datenschutzbeauftragter | Gliederungen | Mitglieder | Finanzen | Wahlen
Finanzen | Handkasse | Bankkonto | Archivierte Konten | Kassenprüfer | Dokumente | Mitgliedsbeitrag | Spenden
Zum 01.01. jeden Jahres werden die Mitgliedsbeiträge für das Kalenderjahr fällig. Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge (auch die vorhergehender Jahre!) entrichtet wurden. Bitte denkt daher an die regelmäßige Überweisung eurer Beiträge oder erteilt der Bundespartei eine Einzugsermächtigung! Der Mitgliedsbeitrag ist auf das zentrale Beitragskonto des Bundesverbandes zu entrichten.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist in zwei Stufen wählbar.
- Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt seit dem Jahr 2018 72 €/Jahr.
- Alternativ kann auch der vorher gültige Beitrag in Höhe von 48 €/Jahr gewählt werden.
Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. Wenn ihr mehr als den vollen Mitgliedsbeitrag überweist, wird das Geld nach dem Umlagenschlüssel verteilt. Alternativ könnt ihr angeben, dass das Geld als Mitgliedsbeitrag + Spende LV verwendet wird, dann geht der zusätzliche Betrag vollständig an den Landesverband (bzw. an die im Überweisungstext angegebene Gliederung).
Wenn ihr nicht in der Lage seid, den vollen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, so kann auch eine Beitragsminderung auf 12 €/Jahr beantragt werden.
Beitragskonto
Der Mitgliedsbeitrag ist auf das zentrale Beitragskonto des Bundesverbandes zu entrichten.
- Empfänger: Piratenpartei Deutschland
- Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
- IBAN: DE79 4306 0967 7006 0279 02
- BIC: GENODEM1GLS
Einzugsermächtigung
Die Piratenpartei bietet auch die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag via SEPA-Lastschriftmandat einziehen zu lassen. Auf diese Weise geratet ihr mit euren Mitgliedsbeiträgen niemals in Verzug und seid auf Parteitagen immer stimmberechtigt. Um den Mitgliedsbeitrag automatisch einziehen zu lassen, müsst ihr der Bundespartei eine Einzugsermächtigung erteilen. Das dafür notwendige Formular findet ihr hier:
Minderung
Wenn ihr nicht in der Lage seid, den vollen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, wendet euch bitte an den amtierenden Landesschatzmeister um eine Beitragsminderung zu beantragen. Benutze dafür das Onlineformular oder sende eine E-Mail mit Begründung an den Vorstand. Sämtliche getroffenen Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wichtiger Hinweis: Die Beitragsminderung ist jährlich neu vor Beginn des Kalenderjahres beim Vorstand zu beantragen!
Verteilung
Die Mitgliedsbeiträge werden zwischen Bundespartei, Landesverband und Eurer Untergliederung aufgeteilt. 40% Eures Mitgliedsbeitrages erhält der Bundesverband. Der Landesverband erhält 30% des Mitgliedsbeitrages. Weitere 30% des Mitgliedsbeitrages erhält euer Kreis- bzw. Regionalverband.