SAPO/SO/0045: Unterschied zwischen den Versionen
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|begruendung=Der Landesvorstand hat im Sinne des SO 0040 Verhandlungen zu einer Listenvereinigung durchgeführt. Das Ergebnis wird nun zur Abstimmung gestellt. Neben den genannten Parteien können auch parteilose Einzelbewerber und Einzelbewerber anderer Kleinparteien, die nicht selbst zur Landtagswahl antreten bei der gemeinsamen AV auf Liste und als Direktkandidaten von den Mitglieder der vier genannten Parteien aufgestellt werden. | |begruendung=Der Landesvorstand hat im Sinne des SO 0040 Verhandlungen zu einer Listenvereinigung durchgeführt. Das Ergebnis wird nun zur Abstimmung gestellt. Neben den genannten Parteien können auch parteilose Einzelbewerber und Einzelbewerber anderer Kleinparteien, die nicht selbst zur Landtagswahl antreten bei der gemeinsamen AV auf Liste und als Direktkandidaten von den Mitglieder der vier genannten Parteien aufgestellt werden. | ||
Version vom 16. September 2023, 10:42 Uhr
Ständiges Antragsportal | Tagesordnung | Satzung | Grundsatzprogramm | Wahlprogramm | Positionspapiere | Sonstige Anträge | Hinweise zum Antragsportal
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SO 0045 |
Einreichungsdatum | 4 September 2023 16:28:28 (UTC) |
Antragssteller | |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Zusammenfassung des Antrags | Gemeinsamer Wahlvorschlag mit den bisherigen Parteien und Vereinigungen (Listenvereinigung gem. § 22 BbgLWahlG) - Erweiterter Antrag zu SO 0044 |
Letzte Änderung | 16.09.2023 |
Status des Antrags |
Ungeprüft |
Abstimmung |
Noch nicht abgestimmt |
Antragstitel Gemeinsamer Wahlvorschlag (Listenvereinigung gem. § 22 BbgLWahlG) - Erweiterter Antrag zu SO 0044 Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen: Der Landesparteitag stimmt der Einreichung eines gemeinsamen Wahlvorschlages (Listenvereinigung entsprechend § 22 des Wahlgesetzes für den Landtag Brandenburg) der Piratenpartei Brandenburg mit den politischen Parteien und Vereinigungen Volt Brandenburg, ödp Brandenburg und Unabhängige für bürgernahe Demokratie LV Brandenburg zur Landtagswahl 2024 zu. Sollten darüber hinaus noch andere politischen Parteien oder Vereinigungen Interesse an der gemeinsamen Liste haben, erfordert die Aufnahme in die Listenvereinigung entsprechende Beschlüsse der Vorstände der bisher schon in der Listenvereinigung aufgenommenen Parteien. Die Aufstellung der Liste und die Besetzung der Wahlkreise erfolgt über eine gemeinsame Aufstellungsversammlung. Kommt eine Listenvereinigung nicht zustande, können eigene Wahlvorschläge gemacht werden. Antragsbegründung Der Landesvorstand hat im Sinne des SO 0040 Verhandlungen zu einer Listenvereinigung durchgeführt. Das Ergebnis wird nun zur Abstimmung gestellt. Neben den genannten Parteien können auch parteilose Einzelbewerber und Einzelbewerber anderer Kleinparteien, die nicht selbst zur Landtagswahl antreten bei der gemeinsamen AV auf Liste und als Direktkandidaten von den Mitglieder der vier genannten Parteien aufgestellt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich noch andere politische Parteien oder Vereinigungen der Listenvereinigung anschließen möchten. Sollte dies der Fall sein, muss die entsprechende Beschlussfassung durch jeden Listenpartner erfolgen. Spricht sich ein Listenpartner gegen die Aufnahme aus, erfolgt keine Aufnahme in die Listenvereinigung. Link
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