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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-04-21: Unterschied zwischen den Versionen

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Sitzung der AG Satzung am Donnerstag, dem 21.04.2011, 21:00<br />
Sitzung der AG Satzung am Donnerstag, dem 21.04.2011, 21:00<br />
 
[http://satzung.piratenpad.de/32 Arbeitspad]
Arbeitspad: http://satzung.piratenpad.de/32
==Teilnehmer:==
 
*[[Benutzer:Bastian|Bastian]]
== Teilnehmer ==
*[[Benutzer:Nr_75:in_spe|Lars]]
* ...
==Gäste==
* ...
*[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]]
* ...
*[[Benutzer:Uk|Uk]]
 
==Tagesordnung==
== Gäste ==
===TOP 1 Begrüßung===
* ...
* Lars eröffnet die Sitzung um 21.30 h
* ...
===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters===
* ...
* Lars übernimmt die VL.
 
*Das Protokoll wird gemeinsam geführt.
== Tagesordnung ==
===TOP 3 Überarbeitung/ Nacharbeit der letzten Ergebnisse===
=== TOP 1 Begrüßung ===
Umfangreicher Gedankenaustausch über die Organisation der Gebietserweiterung (Zweckänderung), § 33 BGB iVm § 40 BGB.
*  
==''3. Unterabschnitt - Der Regionalvorstand''==
 
===§ 11 Der Regionalvorstand===
=== TOP 2 Versammlungsleiter / Protokollführer ===
:(1)  Der Regionalvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:
*  
::a) dem 1. Vorsitzenden,
 
::b) dem 2. Vorsitzenden,
=== TOP 3 Koordinatorenwahl ===
::c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,
* Koordinatorenwahl wurde auf der vergangenen Sitzung für den 21.04.2011 terminiert.
::d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern.
 
:(2)  Der Regionalverband ____________ wird nach innen und außen von einem  der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder einem anderen  Mitglied des in Absatz 1 aufgeführten Regionalvorstandes vertreten.
=== TOP 4 Arbeit an der Mustersatzung für Regionalverbände ===
:(3)  Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der  Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik  Deutschland gebunden.
 
:(4) Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung.
=== TOP 5 Anfragen ===
*Evtl. sollten die §§ 18 bis 20 in Umsetzung eingefügt werden.
==== Anfragen des KV Cottbus ====
:* Anregung: Regelung der Einzelvertretungsberchtigung für Schatzmeister/Vorsitzender (Bankkonto).
* Der Kreisvorstand des KV Cottbus führt am 02.05. eine Vorstandssitzung durch. Hier soll die Einberufung des Parteitages zum 02.07. beschlossen werden. Der Kreisvorstand würde sich freuen, wenn der Entwurf der Einladung und der Tagesordnung zum Parteitag von der AG Satzung auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durchgeschaut werden könnte:
* ansonsten  konsent.
:* http://wiki.piratenbrandenburg.de/Cottbus/Treffen/2011-05-02#zu_TOP_12:_Beschluss_zur_Einberufung_eines_Kreisparteitages
===§ 12 Satzung ===
* Der Kreisverband Cottbus hat den bisherigen Stand der Regionalsverbands-Muster-Satzung der AG Satzung auf die individuellen Bedürfnisse angepasst:
Diese Satzung kann von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
:* http://wiki.piratenbrandenburg.de/Cottbus/Regionalverband#Entwurf_der_Satzung_des_Regionalverbandes
Diese Frage bleibt erst einmal offen.
* Hierzu bestehen allerdings noch Fragen bzw. Anmerkungen - soweit diese in dieser Sitzung bereits geklärt wurden (insbesondere im Rahmen der bisherigen Leerparagraphen 12, 13 und 14), können sie gerne übersprungen werden:
=== Spaltung in Kreisverbände ===
:* Fehlen im Satzungsentwurf (noch) Ausführungen zur "Beendigung der Mitgliedschaft" oder sind diese nicht notwendig?
* Aufspaltung des Regionalverbandes
:* Fehlen im Satzungsentwurf (noch) Ausführungen zur "Auflösung des Regionalverbandes" oder sind diese nicht notwendig?
:1. <sup>1</sup>Der Regionalverband kann beschließen, sich in  Kreisverbände aufzuspalten. <sup>2</sup>Dies erfolgt durch Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer  hierzu gesondert einberufenen Sitzung des Regionalparteitages.
:* Fehlen im Satzungsentwurf (noch) Ausführungen zu "Urabstimmungen" oder sind diese nicht notwendig?
* Antragsfrist für Spaltung .. wie SÄA
:* Fehlen im Satzungsentwurf (noch) Ausführungen zu "Finanzen / Datenschutz" oder sind diese nicht notwendig?
* Satzungsänderung gleichz
:* Der § zu den Übergangsvorschriften wurde durch uns durch den Satz "Zugleich tritt die Satzung des Kreisverbandes Cottbus des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland vom 31. August 2009, zuletzt geändert am 4. Oktober 2010, außer Kraft." ergänzt - ist dies so korrekt?
* offen bei RV von mehr als 3 LK / Kf Sadt: Abspaltungen einzelner KV
* Ohnehin geplant war Sicher die Aufnahme von Ausführungen zur "Aufspaltung in Kreisverbände" - daher dazu erstmal keine Anmerkungen.
* Erledigung der Vorstandsämter
* Der Kreisvorstand des KV Cottbus bedankt sich bei der AG Satzung ausdrücklich für die Arbeit bei der Erstellung dieser Mustersatzung! --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 16:11, 20. Apr. 2011 (CEST)
:2.  <sup>1</sup>Der Regionalparteitag nimmt die  Tätigkeitsberichte des Vorstandes  entgegen und entscheidet auf Antrag  der Rechnungsprüfer über dessen  Entlastung.<sup>2</sup>  Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.
 
* 3. Scheitern der Aufspaltung
=== TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung ===
:<sup>1</sup>Können  die so aufgespalteten Kreisverbände auf dem laufenden  Regionalparteitag  ihren jeweiligen Vorstand und die jeweiligen  Kassenprüfer nicht wählen,  so gilt die Aufspaltung als gescheitert und  alle vorläufigen Folgen aus  Ziffer 1 und 2 werden revidiert.  <sup>2</sup>Ansonsten gilt die Aufspaltung als  erfolgreich.  <sup>3</sup>Die Mitgliedschaft im Regionalverband endet mit  Ende der Mitgliederversammlung des Regionalverbandes und wird mit  allen Rechten  und Pflichten in die Mitgliedschaft in den jeweiligen  Kreisverband  überführt.
* 4. Abwicklung
:<sup>1</sup>Der  Regionalverband wählt vor seiner Auflösung ein mindestens dreiköpfiges  Abwicklungsgremien, das die Geschäfte des Regionalverbandes abwickelt  und das Vermögen verteilt. <sup>2</sup>Die Tätigkeit des  Abwicklungsgremiums endet  mit der Annahme des endgültigen  Abwicklungsberichtes, der bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu  erstellen ist. <sup>3</sup>Ist das Abwicklungsgremium nicht  in der Lage, den Regionalverband abzuwickeln, übernimmt dies der  Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
* 4.1. Folgen für die Finanzmittel
:<sup>1</sup>Dem  Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Teilung der Finanzmittel  - sie erfolgt anstelle der regulären Kassenübergabe.  <sup>2</sup>Die zum Zeitpunkt der Aufspaltung vorhandenen  Guthaben und Verpflichtungen sind wie folgt zu teilen:
:a) Jeder Kreis- bzw. Stadtverband erhält zunächst 15% des Guthabens/der Verpflichtungen.
:b) Der restliche Teil wird analog der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der neuen Kreis- bzw. Stadtverbände verteilt.
*(Landkreise)
<pre>
Bsp
100 €// 12,60 pro Mitglied; 15 % sind 1,89
3 Landkreise
LK a Mitgl / 1,89
LK b Mitgl
LK c Mitgl
Verteilung
a 1. 15
b 1. 15
c 1. 15
Zwischenerg 45
BundesFO
(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.
(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40%  des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband  zur  Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische  Piratenpartei.
(6)  Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende  Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der  Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband  erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
</pre>
:Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
* 4.2. Folgen für die Sachmittel
:<sup>1</sup>Dem  Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Teilung der Sachmittel  zum Stichtag 31.12. des laufenden Jahres. <sup>2</sup>Sie  werden bis zur Aufteilung  vom Abwicklungsgremium verwaltet und von diesem in möglichst gleichwertige Chargen aufgeteilt.  <sup>3</sup>Bei Bruchteilsunterschieden oder nicht  teilbaren Sachmitteln entscheidet das Los.
:<sup>4</sup>Auf  eine wertmäßige Gleichbehandlung der Kreis- bzw. Stadtverbände ist zu  achten. <sup>5</sup>Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht  vertretbaren Ergebnissen, fällt das Sachmittel dem Landesverband zu, der  es im Namen der Kreisverbände treuhänderisch verwaltet.  
:<sup>6</sup>Verfügungen  über das Sachmittel über den Treuhandauftrag hinaus (z.B. der Verkauf)  sind mit 2/3 der Stimmen der Kreis- bzw. Stadtverbände zu beschließen.  <sup>7</sup>Im Falle,  dass sich die Kreis- bzw.  Stadtverbände nicht einigen können _und_ die Verwaltung  des Sachmittels  wirtschaftlich nicht vertretbare Kosten verursacht, entscheidet der  Landesvorstand.
*Aufspaltungsformel konsent.
= Abschnitt 4 - ''Pflichten der Inhaber von Parteiämtern'' =
===§ 15 Pflichten der Inhaber von Parteiämtern ===
:(1) Die §§ 29, 30 und 31 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung  finden entsprechende Anwendung. Die Datenschutz-Richtlinie des  Landesverbandes iSd § 30 Absatz 3 findet unmittelbare Anwendung.
=== TOP 5 Terminierung Koordinatorenwahl ===
Donnerstag 19.05.2011, 21.00h
===TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung===
:Die nächste Sitzung findet am 05.05.2011 um 21.00Uhr statt.
:Weitere Sitzungen am 19.05.2011 und 26.05.2011 (weiterer Termin, wenn notwendig).
:Die Regionalverbandssatzung muss zum 31.05.2011 fertig sein, da der KV Cottbus spätestens am 02.06.2011 einladen muss.
:Die Sitzung wurde um 22.40h Uhr geschlossen.

Version vom 26. April 2011, 14:24 Uhr

AG Satzung | Satzungsarbeit | Protokolle & Treffen | Dokumente | Mustersatzungen


Sitzung der AG Satzung am Donnerstag, dem 21.04.2011, 21:00
Arbeitspad

Teilnehmer:

Gäste

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung

  • Lars eröffnet die Sitzung um 21.30 h

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters

  • Lars übernimmt die VL.
  • Das Protokoll wird gemeinsam geführt.

TOP 3 Überarbeitung/ Nacharbeit der letzten Ergebnisse

Umfangreicher Gedankenaustausch über die Organisation der Gebietserweiterung (Zweckänderung), § 33 BGB iVm § 40 BGB.

3. Unterabschnitt - Der Regionalvorstand

§ 11 Der Regionalvorstand

(1) Der Regionalvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:
a) dem 1. Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,
d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern.
(2) Der Regionalverband ____________ wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des in Absatz 1 aufgeführten Regionalvorstandes vertreten.
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
(4) Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung.
  • Evtl. sollten die §§ 18 bis 20 in Umsetzung eingefügt werden.
  • Anregung: Regelung der Einzelvertretungsberchtigung für Schatzmeister/Vorsitzender (Bankkonto).
  • ansonsten konsent.

§ 12 Satzung

Diese Satzung kann von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Diese Frage bleibt erst einmal offen.

Spaltung in Kreisverbände

  • Aufspaltung des Regionalverbandes
1. 1Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände aufzuspalten. 2Dies erfolgt durch Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Sitzung des Regionalparteitages.
  • Antragsfrist für Spaltung .. wie SÄA
  • Satzungsänderung gleichz
  • offen bei RV von mehr als 3 LK / Kf Sadt: Abspaltungen einzelner KV
  • Erledigung der Vorstandsämter
2. 1Der Regionalparteitag nimmt die Tätigkeitsberichte des Vorstandes entgegen und entscheidet auf Antrag der Rechnungsprüfer über dessen Entlastung.2 Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.
  • 3. Scheitern der Aufspaltung
1Können die so aufgespalteten Kreisverbände auf dem laufenden Regionalparteitag ihren jeweiligen Vorstand und die jeweiligen Kassenprüfer nicht wählen, so gilt die Aufspaltung als gescheitert und alle vorläufigen Folgen aus Ziffer 1 und 2 werden revidiert. 2Ansonsten gilt die Aufspaltung als erfolgreich. 3Die Mitgliedschaft im Regionalverband endet mit Ende der Mitgliederversammlung des Regionalverbandes und wird mit allen Rechten und Pflichten in die Mitgliedschaft in den jeweiligen Kreisverband überführt.
  • 4. Abwicklung
1Der Regionalverband wählt vor seiner Auflösung ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremien, das die Geschäfte des Regionalverbandes abwickelt und das Vermögen verteilt. 2Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen Abwicklungsberichtes, der bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu erstellen ist. 3Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, den Regionalverband abzuwickeln, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
  • 4.1. Folgen für die Finanzmittel
1Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Teilung der Finanzmittel - sie erfolgt anstelle der regulären Kassenübergabe. 2Die zum Zeitpunkt der Aufspaltung vorhandenen Guthaben und Verpflichtungen sind wie folgt zu teilen:
a) Jeder Kreis- bzw. Stadtverband erhält zunächst 15% des Guthabens/der Verpflichtungen.
b) Der restliche Teil wird analog der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der neuen Kreis- bzw. Stadtverbände verteilt.
  • (Landkreise)
Bsp
100 €// 12,60 pro Mitglied; 15 % sind 1,89
3 Landkreise
LK a Mitgl / 1,89
LK b Mitgl 
LK c Mitgl
Verteilung
a 1. 15
b 1. 15
c 1. 15
Zwischenerg 45
BundesFO
(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen. 
(5)  Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40%  des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband  zur  Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische   Piratenpartei. 
(6)  Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende  Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der  Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband  erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. 
Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
  • 4.2. Folgen für die Sachmittel
1Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Teilung der Sachmittel zum Stichtag 31.12. des laufenden Jahres. 2Sie werden bis zur Aufteilung vom Abwicklungsgremium verwaltet und von diesem in möglichst gleichwertige Chargen aufgeteilt. 3Bei Bruchteilsunterschieden oder nicht teilbaren Sachmitteln entscheidet das Los.
4Auf eine wertmäßige Gleichbehandlung der Kreis- bzw. Stadtverbände ist zu achten. 5Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, fällt das Sachmittel dem Landesverband zu, der es im Namen der Kreisverbände treuhänderisch verwaltet.
6Verfügungen über das Sachmittel über den Treuhandauftrag hinaus (z.B. der Verkauf) sind mit 2/3 der Stimmen der Kreis- bzw. Stadtverbände zu beschließen. 7Im Falle, dass sich die Kreis- bzw. Stadtverbände nicht einigen können _und_ die Verwaltung des Sachmittels wirtschaftlich nicht vertretbare Kosten verursacht, entscheidet der Landesvorstand.
  • Aufspaltungsformel konsent.

Abschnitt 4 - Pflichten der Inhaber von Parteiämtern

§ 15 Pflichten der Inhaber von Parteiämtern

(1) Die §§ 29, 30 und 31 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. Die Datenschutz-Richtlinie des Landesverbandes iSd § 30 Absatz 3 findet unmittelbare Anwendung.

TOP 5 Terminierung Koordinatorenwahl

Donnerstag 19.05.2011, 21.00h

TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung

Die nächste Sitzung findet am 05.05.2011 um 21.00Uhr statt.
Weitere Sitzungen am 19.05.2011 und 26.05.2011 (weiterer Termin, wenn notwendig).
Die Regionalverbandssatzung muss zum 31.05.2011 fertig sein, da der KV Cottbus spätestens am 02.06.2011 einladen muss.
Die Sitzung wurde um 22.40h Uhr geschlossen.