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AG Gesundheit/GO: Unterschied zwischen den Versionen

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=Geschäftsordnung für die AG Gesundheit =
=Geschäftsordnung für die AG Gesundheit =

Version vom 5. November 2011, 10:47 Uhr

AG Gesundheit | Geschäftsordnung | Treffen - Protokolle | Links | Themen - Ergebnisse


Geschäftsordnung für die AG Gesundheit

Beschlossen am 27.10.2011

1. Selbstverständnis

  • Zwecke der AG:
    • Politischer Zweck: Die AG Gesundheit hat sich zum Ziel gesetzt, abstimmbare Konzepte zu erarbeiten, welche mit den Prinzipien der Piraten im Gleichklang stehen. Durch die AG Gesundheit soll zudem die Teilnahme der Piratenpartei an der gesundheitspolitischen Diskussion in Brandenburg und Deutschland realisiert werden. Das Arbeitsfeld der AG Gesundheit ist das gesamte Sozialgesetzbuch.
    • Organisatorischer Zweck: Etablierung von Strukuren innerhalb der Piratenpartei.
    • Dienstleistender Zweck: Bereitsstellung von Expertise und Arbeitskraft für gesundheitspolitische Fragestellungen anderer Parteiorgane. Bereitstellung von Infomaterial und Erarbeitung von Stellungnahmen zur Tagespolitik.

2. Ziele

  • Zieldefinition:
    • Kurzfristig: Anstoß einer produktiven gesundheitspolitischen Debatte innerhalb des Landesverbands.
    • Mittelfristig: Abgabe von Stellungnahmen zum aktuellen gesundheitspolitischen Geschehen in Brandenburg.
    • Langfristig: Erarbeitung eines konsistenten Entwurfs für das brandenburgische Gesundheitssystem nach den Prinzipien der Piratenpartei (Sachorientierung, Selbstbestimmung, Aufklärung, Datenschutz, Transparenz).

3. Koordinatoren

Die AG Gesundheit wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.

Die Wahl findet einmal im Jahr statt. § 23 der Landessatzung findet Anwendung.

Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). §24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.

Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.

4. Beschlussfassung

Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. Für eine Sitzung soll mit einer Frist von sieben Tagen geladen werden. Jedes Mitglied der AG Gesundheit hat das Recht, seine Meinung zu äußern. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der Ja-Stimmen der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen.

4.1. Allgemeine Beschlüsse

Alle aktiven Mitglieder in der AG Gesundheit haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt.

5. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Gesundheit

Mitglieder der AG Gesundheit, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der der AG Technik teilgenommen, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird.

6. Kommunikation innerhalb der AG Gesundheit/Sitzungen

Die AG Technik hilft gern. :-) --Admin uk 19:33, 26. Okt. 2011 (CEST)

6.1. Sitzungen

Die AG Gesundheit hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte besprochen.

Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.

6.2. Mailingliste

Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (E-Mail: AG-NAME [at] de (punkt) {{{3}}}) zu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht. Die Registrierung erfolgt über https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/AG-NAME

Kritische sowie unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!

7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Gesundheit und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.