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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-049: Unterschied zwischen den Versionen

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Dass im Landesverband nicht-öffentliche Sitzungen als Regelfall eingeführt worden sind, ist -entgegen der oben aufgeführten Falschmeldung- unzutreffend.  
Dass im Landesverband nicht-öffentliche Sitzungen als Regelfall eingeführt worden sind, ist -entgegen der oben aufgeführten Falschmeldung- unzutreffend.  
Andreas Schramm
Andreas Schramm
■  Hallo Andreas Schramm,<br>unterlass doch deine Erklärungsversuche, lesen können wir alleine, regiert doch als LaVo einfach durch. Das Volk der zu Regierenden wird sowieso immer kleiner. Und welchen Furz, ausser den Mitgliedern der PP, interessieren Parteibeschlüsse des LaVo der Piratenpartei Brandenburg.

Version vom 28. September 2015, 17:58 Uhr

Es kann ja wohl nicht sein, dass eine Vorstands-GO im Umlaufverfahren geändert wird, oder? Wo ist denn die Dringlichkeit? Da darf man am Demokratieverständnis zweifeln. Und ja, wir haben eine Satzung. --- Bastian (Diskussion) 23:52, 27. Sep. 2015 (CEST)
Begründung des Antrages: "Zuletzt kam es wieder zu Unsicherheit, ob Enthaltungen bei der Abstimmung im Landesvorstand mit zu berücksichtigen sind. Im Vereinsrecht werden Enthaltungen bei der Berechnung der Mehrheit grundsätzlich nicht mitgezählt, siehe https://wiki.piratenpartei.de/Kommentar_zu_einem_Urteil_zur_Stimmenthaltung . Um zukünftig Unsicherheiten hierrüber zu vermeiden, sollte die Ergänzung/Klarstellung der Geschäftsordnung vorgenommen werden. Die Entscheidung kann im Umlaufbeschlussverfahren getroffen werden, da sie die interne Arbeitsweise des Landesvorstandes regelt und die Abstimmung über weitere Umlaufbeschlüsse bis zur nächsten Sitzung des Landesvorstandes betreffen kann." Andreas Schramm

  • § 19 Abs. 3 LaSa: "Der Landesvorstand tagt parteiöffentlich, sofern er nicht eine weitergehende Öffentlichkeit beschließt." Beschlüsse werden auf Sitzungen gefasst. Als Ausnahme könnte man das Konstrukt der UBs (das nicht aus der Satzung herzuleiten ist) akzeptieren, die lediglich Formalfoo und eilig wg. Zeitablauf sind. Hier werden Ausnahmen zur Regel gemacht, wie bei den "nicht-öffentlichen" Sitzungsteilen, deren Nicht-Öffentlichkeit nicht oder nur sehr oberflächlich begründet wird, aber jetzt als Regelfall eingeführt wurden.. --- Bastian (Diskussion) 10:13, 28. Sep. 2015 (CEST)

■ Ach, wie ist die Partei krank!

Es ist unstrittig, dass der Landesvorstand parteiöffentlich tagen kann und dies auch - weit über das von der Satzung geforderte Maß hinaus- tut. Parteiöffentliche Sitzungen stehen in Konkurrenz zur Tagung mit einer weitergehenden Öffentlichkeit, welche ggf. beschlossen werden muss und ferner zu Tagungen in nichtöffentlichen Sitzungen, wenn Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sind oder das Ansehen der Partei oder die Arbeit der Partei erheblichen Schaden nehmen. Wie und wo der Landesvorstand seine Entscheidungen trifft, ist § 19 der Landessatzung nicht ausdrücklich zu entnehmen. Um allerdings (partei)-öffentliche Sitzungen nicht ins Leere laufen zu lassen, wird der LaVo auch weiterhin alle wesentlichen Beschlüsse in (partei)-öffentlichen Sitzungen treffen.

Aus der Geschäftsordnung des Landesvorstandes ergibt sich, in welchen Fällen Umlaufbeschlüsse möglich sind. Art. 3.6 der Geschäftsordnung lautet -auszugsweise- wie folgt:

"Art. 3.6: Umlaufbeschlüsse

(1) Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb von Vorstandssitzungen möglich. ...

(2) Umlaufbeschlüsse können beschlossen werden, wenn das zugrunde liegende Thema als dringend erachtet wird, das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Landesvorstandes regeln soll."

Dementsprechend können Umlaufbeschlüsse bei vier Konstellationen (außerhalb von Vorstandssitzungen) getroffen werden:

- LavO erachtet ein Thema für dringend ("das Thema muss also noch nicht einmal tatsächlich dringend sein")

- Thema betrifft das politische Tagesgeschehen

- Thema betrifft parteiliche Tagesgeschäfte

- Thema regelt die interne Arbeitsweise

Vorliegend wird das Thema für dringend erachtet, weil weitere Umlaufbeschlüsse bis zur nächsten Sitzung des LaVo`s von der Berechnung des Abstimmungsverhaltens betroffen sein können. Zudem wird gleichzeitig mit der Änderung/Klarstellung auch die interne Arbeitsweise des LaVo geregelt.

Dass im Landesverband nicht-öffentliche Sitzungen als Regelfall eingeführt worden sind, ist -entgegen der oben aufgeführten Falschmeldung- unzutreffend. Andreas Schramm

■ Hallo Andreas Schramm,
unterlass doch deine Erklärungsversuche, lesen können wir alleine, regiert doch als LaVo einfach durch. Das Volk der zu Regierenden wird sowieso immer kleiner. Und welchen Furz, ausser den Mitgliedern der PP, interessieren Parteibeschlüsse des LaVo der Piratenpartei Brandenburg.