Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-069: Unterschied zwischen den Versionen
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: Da ja die Eilbedürftigkeit im Dezember 2015 vorlag, einfach die vorsichtige Frage, wann mit der Klage gerechnet werden kann. -- [[Benutzer:ThomasG|ThomasG]] ([[Benutzer Diskussion:ThomasG|Diskussion]]) 19:54, 4. Feb. 2016 (CET) | : Da ja die Eilbedürftigkeit im Dezember 2015 vorlag, einfach die vorsichtige Frage, wann mit der Klage gerechnet werden kann. -- [[Benutzer:ThomasG|ThomasG]] ([[Benutzer Diskussion:ThomasG|Diskussion]]) 19:54, 4. Feb. 2016 (CET) | ||
:* Ich gehe mal davon aus, dass der Beschluss vom Beauftragten nicht umgesetzt worden ist. Mittlererweile ist Zeitablauf eingetreten, §8, Abs.4 SGO. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 13:31, 26. Apr. 2016 (CEST) | |||
Aktuelle Version vom 26. April 2016, 11:31 Uhr
Die Interessen des Landesverbandes sind überhaupt nicht berührt. Wird sich im Klageverfahren erweisen. --- Bastian (Diskussion) 13:47, 21. Dez. 2015 (CET)
- Da ja die Eilbedürftigkeit im Dezember 2015 vorlag, einfach die vorsichtige Frage, wann mit der Klage gerechnet werden kann. -- ThomasG (Diskussion) 19:54, 4. Feb. 2016 (CET)
- Ich gehe mal davon aus, dass der Beschluss vom Beauftragten nicht umgesetzt worden ist. Mittlererweile ist Zeitablauf eingetreten, §8, Abs.4 SGO. Bastian (Diskussion) 13:31, 26. Apr. 2016 (CEST)
