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Diskussion:Vorstand/Antrag/A2021-003: Unterschied zwischen den Versionen

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:Ungeachtet dieser Ausführungen haben wir deine Anmerkungen natürlich zur Kenntnis genommen und werden diese noch einmal prüfen. Für weitere Fragen stehen wir Dir jederzeit gern zur Verfügung.
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:i. A. des kLaVo: [[Benutzer:Neythomas|Neythomas]] ([[Benutzer Diskussion:Neythomas|Diskussion]])
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Ach Bastian, eigentlich bist du nur noch eine bemitleidenswerte Person. Zerfressen von Neid lebst Du in deiner kleinen paranoiden Welt. Glaubst deine Geschichten die du dir und anderen erzählst, ohne zu hinterfragen. Du hast es geschafft, binnen kürzester Zeit alles zu verspielen, was dir an vertrauen entgegengebracht wurde.  [[Benutzer:riccardo|riccardo]]

Aktuelle Version vom 26. März 2021, 10:14 Uhr

Vielen Dank, dass hier erstmals ein Überblick über ein Service zusammengestellt wurde, der schon eine Weile von Teilen der Piratenpartei benutzt wird. Allerdings weichen die Angaben noch wesentlich vom bisher gelebten Transparenz-Standard ab.

Dieser Server, bei dem sehr viele Informationen - auch personenbezogene Daten - zum Benutzer gesammelt werden, ist nach der hier üblichen Definition ein sogenannter „privater Server“ und allein der Umstand, dass alle Nutzungsbedingungen nebst der Datenschutzerklärung zwangsweise akzeptiert werden müssen, ohne dass man diese vorher lesen kann, ist nach der DSGVO unzulässig.

Sofern das alles für den sogenannten privaten Gebrauch stattfindet, mag der User selbst entscheiden, ob eine solche Nutzung akzeptabel ist oder nicht.
Da dieser Server aber für einen Parteitag genutzt wird und sonst eine angemessene Teilnahme und Teilhabe nicht möglich ist, ist eine solche Zwangseinwilligung allerdings unzulässig und daher dürfte die Nutzung für den LPT und die folgende AV ausscheiden.

Üblich ist in dieser Datenschutzpartei ferner, dass ein solcher Service vor Inbetriebnahme auditiert wird – hierfür gibt es einen Datenschutzbeauftragten im Landesverband.

Der hier genannte Verantwortliche kann aufgrund seiner Vita nicht als vertrauenswürdig angesehen werden und würde unter „normalen“ Umständen nicht als Administrator beauftragt werden (dürfen). Die erhobenen Vorwürfe gegen ihn sind von erheblicher Schwere und blieben bis heute unwidersprochen. Ob die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen den Verantwortlichen möglich ist, darf bezweifelt werden.

Der Verantwortliche repräsentiert im Übrigen eine Betreibergruppe, die weitgehend unbekannt ist, auch die für den Betrieb notwendige vertragliche Grundlage nach Telemediengesetz ist unbekannt; vermutlich existiert sie überhaupt nicht. Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Die Datenschutzerklärung dürfte einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, da nur eine natürliche Person aufgeführt ist und nicht die Organisation, die sie vertritt.

---Bastian 10:08, 26. Mär. 2021 (CET)

Hallo Bastian,
Grundsätzlich ist die Teilnahme sowohl am LPT als auch an der AV auch ohne die Nutzung der unter der Domain bbb42.de angebotenen Dienstleistung möglich - etwa durch Präsenz am Veranstaltungsort sowie durch Nutzung von OpenSlides, Mumble und des Webstreams. Es handelt sich hierbei also um ein zusätzliches, grundsätzlich freiwilliges Angebot.
Bei dem unter der Domain bbb42.de betriebenem Service handelt es sich um eine angemietete Dienstleistung des Unternehmens 1blu Business, bei dem der Landesverband Brandenburg selbst auch andere Webdienste betreiben lässt. Die DSGVO-Konfirmität wird auf der Webseite des Anbieters beworben und ist über eine Rahmenvereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß §28 DSGVO auch schriftlich zugesichert.
Ein Audit des Services ist uns grundsätzlich nur sehr eingeschränkt möglich, da es sich hierbei um eine Out-of-the-box-Lösung des bereits genannten Anbieters handelt. Insbesondere verfügen wir nicht über einen Root-Zugriff auf den Server des Anbieters, sondern können die Konfiguration nur im engen Rahmen der von ihm angebotenen Administrationsoberfläche anpassen.
Dass eine Zustimmung zu den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen erforderlich ist, ohne dass diese vorher eingesehen werden können, ist unzutreffend. Das entsprechende Dokument ist jederzeit über die Webseite abrufbar - auch vor Betreten einens Konferenzraumes.
Ungeachtet dieser Ausführungen haben wir deine Anmerkungen natürlich zur Kenntnis genommen und werden diese noch einmal prüfen. Für weitere Fragen stehen wir Dir jederzeit gern zur Verfügung.
i. A. des kLaVo: Neythomas (Diskussion)


Ach Bastian, eigentlich bist du nur noch eine bemitleidenswerte Person. Zerfressen von Neid lebst Du in deiner kleinen paranoiden Welt. Glaubst deine Geschichten die du dir und anderen erzählst, ohne zu hinterfragen. Du hast es geschafft, binnen kürzester Zeit alles zu verspielen, was dir an vertrauen entgegengebracht wurde. riccardo