Vorstand/Anfragen/Nr-00275: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit Beschluss B2023-019 wollen Mitglieder des Landesvorstandes ein Ländervotum gegen den Bundesvorstand unterstützen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Begründung im -nicht näher bekannten- Text des Ländervotums zu finden sei. Bislang wurde der Beschlussantrag von Thomas Ney und Stefan Günter unterstützt. | Mit Beschluss B2023-019 wollen Mitglieder des Landesvorstandes ein Ländervotum gegen den Bundesvorstand unterstützen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Begründung im -nicht näher bekannten- Text des Ländervotums zu finden sei. Bislang wurde der Beschlussantrag von Thomas Ney und Stefan Günter unterstützt. | ||
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Vorab: Grundsätzlich sollte der Gegner des Landesvorstandes der politische Gegner wie die A*D sein und nicht der Bundesvorstand der Piratenpartei sein. | Vorab: Grundsätzlich sollte der Gegner des Landesvorstandes der politische Gegner wie die A*D sein und nicht der Bundesvorstand der Piratenpartei sein. | ||
Version vom 8. August 2023, 05:44 Uhr
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Thema: Vorstandsbeschluss B2023-019
Name: Andreas Schramm
Status: neu
Frage
Mit Beschluss B2023-019 wollen Mitglieder des Landesvorstandes ein Ländervotum gegen den Bundesvorstand unterstützen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Begründung im -nicht näher bekannten- Text des Ländervotums zu finden sei. Bislang wurde der Beschlussantrag von Thomas Ney und Stefan Günter unterstützt.
Vorab: Grundsätzlich sollte der Gegner des Landesvorstandes der politische Gegner wie die A*D sein und nicht der Bundesvorstand der Piratenpartei sein.
Ich frage nun an,
1. wird der Text des Ländervotums vom Landesvorstand gegenüber den Mitgliedern veröffentlich wird oder ist dies auch Geheimsache?
2. ob der Beschlussantrag mit den Mitgliedern des Landesverbandes Brandenburg vor endgültiger Beschlussfassung noch besprochen wird?
Dies erscheint sinnvoll, da sehr viele Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg mit einem solchem Beschluss des Landesvorstandes nicht einverstanden sein werden (u.a. wegen: offensichtlicher Verstoss der Flaschenpost gegen Beschluss des Bundesvorstandes, Auslebung persönlicher Animositäten in dem Parteiorgan gegen Mitglieder des Bundesvorstandes pp.) und ein solcher Beschlussantrag deshalb im Vorfeld zumindest gegenüber den Mitgliedern des Landesverbandes bekannt gemacht und mit ihnen diekutiert werden sollte.
Antwort
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