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Finanzen/Mitgliedsbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Zum 01.01. jeden Jahres werden die Mitgliedsbeiträge fällig. Die Partei braucht diese Gelder, um ihre Ausgaben - beispielsweise für Parteitage, Werbemittel im Wahlkampf, etc - zu decken. Insbesondere in einem Wahljahr werden die Mitgliedsbeiträge frühzeitig benötigt: Werbemittel müssen einige Wochen und Monate vor der Wahl bestellt werden und das Geld muss zu diesem Zeitpunkt bereits verfügbar sein.


Bitte denkt daher an die Überweisung eurer Beiträge! Der Mitgliedsbeitrag ist laut [[Satzung#.C2.A7_2_-_Mitgliedsbeitrag|Bundessatzung]] an den Landesverband zu entrichten. Die Gelder werden dann vom Schatzmeister satzungsgemäß verteilt.
Zum 01.01. jeden Jahres werden die Mitgliedsbeiträge für das Kalenderjahr fällig. Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge (auch die vorhergehender Jahre!) entrichtet wurden.  Bitte denkt daher an die regelmäßige Überweisung eurer Beiträge oder erteilt der Bundespartei eine [[pw:Einzugsermächtigung|Einzugsermächtigung]]! Der Mitgliedsbeitrag ist auf das [[pw:Beitragskonto|zentrale Beitragskonto des Bundesverbandes]] zu entrichten.


Wenn ihr mehr als den Mitgliedsbeitrag von derzeit '''72 Euro''' überweist, wird das Geld nach dem Umlagenschlüssel verteilt. Alternativ könnt ihr angeben, dass das Geld als Mitgliedsbeitrag + Spende LV verwendet wird, dann geht der zusätzliche Betrag vollständig an den Landesverband (bzw. an die im Überweisungstext angegebene Gliederung).
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist in zwei Stufen wählbar.
* Der '''reguläre Mitgliedsbeitrag''' beträgt seit dem Jahr 2018 '''72 €/Jahr'''.
* Alternativ kann auch der vorher gültige Beitrag in Höhe von '''48 €/Jahr''' gewählt werden.


Die Piratenpartei bietet auch die Möglichkeit dem Mitgliedsbeitrag via SEPA-Lastschriftmandat einziehen zu lassen.
Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. Wenn ihr mehr als den vollen Mitgliedsbeitrag überweist, wird das Geld nach dem [[Finanzen/Mitgliedsbeitrag#Verteilung|Umlagenschlüssel]] verteilt. Alternativ könnt ihr angeben, dass das Geld als ''Mitgliedsbeitrag + Spende LV'' verwendet wird, dann geht der zusätzliche Betrag vollständig an den Landesverband (bzw. an die im Überweisungstext angegebene Gliederung).
Das Formular (http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/da/Lastschrift_Piratenpartei_Deutschland.pdf) ist hierfür ausgefüllt dem Schatzmeister zuzusenden.


=== Minderung===
Wenn ihr nicht in der Lage seid, den vollen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, so kann auch eine [[Finanzen/Mitgliedsbeitrag#Minderung|Beitragsminderung]] auf '''12 €/Jahr''' beantragt werden.


Wenn ihr nicht in der Lage seid, den vollen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, wendet euch bitte an den amtierenden [[Vorstand|Landesschatzmeister]] um eine Beitragsminderung zu beantragen. Benutze das [https://mitglieder.piratenpartei.de/beitragsminderung Onlineformular] oder sende das ausgefüllte [[:Datei:MinderungsantragBB.pdf|Antragsformular]] bitte direkt an den Landesverband (Piratenpartei Brandenburg, Garnstraße 36, 14482 Potsdam). Sämtliche getroffenen Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
== Beitragskonto ==
Der Mitgliedsbeitrag ist auf das [[pw:Beitragskonto|zentrale Beitragskonto des Bundesverbandes]] zu entrichten.


== Landesverband ==
===Beitragskonto der Piratenpartei Deutschland===
: Empfänger: Piratenpartei Deutschland
: Empfänger: Piratenpartei Deutschland
: Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
: Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
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: BIC: GENODEM1GLS
: BIC: GENODEM1GLS


'''Als Verwendungszweck bitte immer „MB(Jahr) (Mitgliedsnummer)“ angeben.'''
== Einzugsermächtigung ==
Die Piratenpartei bietet auch die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag via SEPA-Lastschriftmandat einziehen zu lassen. Auf diese Weise geratet ihr mit euren Mitgliedsbeiträgen niemals in Verzug und seid auf Parteitagen immer stimmberechtigt. Um den Mitgliedsbeitrag automatisch einziehen zu lassen, müsst ihr der Bundespartei eine Einzugsermächtigung erteilen. Das dafür notwendige Formular findet ihr hier:


oder
: [[pw:Einzugsermächtigung|Einzugsermächtigung]]


* Empfänger: Piratenpartei Landesverband Brandenburg
== Verzug ==
: Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse
 
: BIC: WELADED1PMB
== Minderung ==
: IBAN: DE53 1605 0000 1000 5581 90
 
'''Als Verwendungszweck bitte immer „MB(Jahr) (Mitgliedsnummer)“ angeben.'''
Wenn ihr nicht in der Lage seid, den vollen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, wendet euch bitte an den amtierenden [[Vorstand|Landesschatzmeister]] um eine Beitragsminderung zu beantragen. Benutze dafür das [https://mitglieder.piratenpartei.de/beitragsminderung Onlineformular] oder sende eine E-Mail mit Begründung an den [[Vorstand]]. Sämtliche getroffenen Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
 
'''Wichtiger Hinweis:''' Die Beitragsminderung ist jährlich neu vor Beginn des Kalenderjahres beim Vorstand zu beantragen!
 
== Verteilung ==
Die Mitgliedsbeiträge werden zwischen Bundespartei, Landesverband und Eurer Untergliederung aufgeteilt. 40% Eures Mitgliedsbeitrages erhält der Bundesverband. Der Landesverband erhält 30% des Mitgliedsbeitrages. Weitere 30% des Mitgliedsbeitrages erhält euer Kreis- bzw. Regionalverband.


<!-- Kategorien -->
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[[Kategorie:Finanzen|Mitgliedsbeitrag]]
[[Kategorie:Finanzen|Mitgliedsbeitrag]]

Version vom 3. September 2023, 12:10 Uhr

Landesverband | Geschäftsstelle | Vorstand | Parteitage | Schiedsgericht | Datenschutzbeauftragter | Gliederungen | Mitglieder | Finanzen | Wahlen

Finanzen | Handkasse | Bankkonto | Archivierte Konten | Kassenprüfer | Dokumente | Mitgliedsbeitrag | Spenden


Zum 01.01. jeden Jahres werden die Mitgliedsbeiträge für das Kalenderjahr fällig. Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge (auch die vorhergehender Jahre!) entrichtet wurden. Bitte denkt daher an die regelmäßige Überweisung eurer Beiträge oder erteilt der Bundespartei eine Einzugsermächtigung! Der Mitgliedsbeitrag ist auf das zentrale Beitragskonto des Bundesverbandes zu entrichten.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist in zwei Stufen wählbar.

  • Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt seit dem Jahr 2018 72 €/Jahr.
  • Alternativ kann auch der vorher gültige Beitrag in Höhe von 48 €/Jahr gewählt werden.

Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. Wenn ihr mehr als den vollen Mitgliedsbeitrag überweist, wird das Geld nach dem Umlagenschlüssel verteilt. Alternativ könnt ihr angeben, dass das Geld als Mitgliedsbeitrag + Spende LV verwendet wird, dann geht der zusätzliche Betrag vollständig an den Landesverband (bzw. an die im Überweisungstext angegebene Gliederung).

Wenn ihr nicht in der Lage seid, den vollen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, so kann auch eine Beitragsminderung auf 12 €/Jahr beantragt werden.

Beitragskonto

Der Mitgliedsbeitrag ist auf das zentrale Beitragskonto des Bundesverbandes zu entrichten.

Empfänger: Piratenpartei Deutschland
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE79 4306 0967 7006 0279 02
BIC: GENODEM1GLS

Einzugsermächtigung

Die Piratenpartei bietet auch die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag via SEPA-Lastschriftmandat einziehen zu lassen. Auf diese Weise geratet ihr mit euren Mitgliedsbeiträgen niemals in Verzug und seid auf Parteitagen immer stimmberechtigt. Um den Mitgliedsbeitrag automatisch einziehen zu lassen, müsst ihr der Bundespartei eine Einzugsermächtigung erteilen. Das dafür notwendige Formular findet ihr hier:

Einzugsermächtigung

Verzug

Minderung

Wenn ihr nicht in der Lage seid, den vollen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, wendet euch bitte an den amtierenden Landesschatzmeister um eine Beitragsminderung zu beantragen. Benutze dafür das Onlineformular oder sende eine E-Mail mit Begründung an den Vorstand. Sämtliche getroffenen Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Wichtiger Hinweis: Die Beitragsminderung ist jährlich neu vor Beginn des Kalenderjahres beim Vorstand zu beantragen!

Verteilung

Die Mitgliedsbeiträge werden zwischen Bundespartei, Landesverband und Eurer Untergliederung aufgeteilt. 40% Eures Mitgliedsbeitrages erhält der Bundesverband. Der Landesverband erhält 30% des Mitgliedsbeitrages. Weitere 30% des Mitgliedsbeitrages erhält euer Kreis- bzw. Regionalverband.