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Vorstand/Anfragen/Nr-00310: Unterschied zwischen den Versionen

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Sehr geehrter Herr Schramm,
Sehr geehrter Herr Schramm,


das Haltlose steht in Ihrer Anfrage. Im Übrigen hat der RV DOS am 15.03.2025 eine Hauptversammlung. Der Termin dürfte die Verfügbarkeit und die Fristen geschuldet sein. Der Termin steht auch schon seit einiger Zeit im Wiki.  
das Haltlose steht in Ihrer Anfrage. Im Übrigen hat der RV DOS am 15.03.2025 eine Hauptversammöung. Der Termin dürfte die Verfügbarkeit und die Fristen geschuldet sein. Der Termin steht auch schon seit einiger Zeit im Wiki.  


Daher erübrigt sich die Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes. Ein Einladung ist immer wirksam, wenn sie von einem Vorstandsmitglied - bei Fehlen von jedem Mitglied - ausgesendet wird, da es um die Beseitigung eines wichtigen Mangels geht. Genügend Rechtsliteratur kann Sie beraten.
Daher erübrigt sich die Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes. Ein Einladung ist immer wirksam, wenn sie von einem Vorstandsmitglied - bei Fehlen von jedem Mitglied - ausgesendet wird, da es um die Beseitigung eines wichtigen Mangels geht. Genügend Rechtsliteratur kann Sie beraten.

Version vom 18. Februar 2025, 11:26 Uhr

Thema: unbekannt
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet

Frage

Ahoi werter Landesvorstand,

Ahoi werter Landesvorstand,

ich stelle nachfolgende Anfrage an den Landesvorstand:

1. Für die Anfrage Nr. 00309 liegt nunmehr eine Antwort des Landesvorstandes (Sebastian Krone) vor.

Die Antwort ist mit den üblichen haltlosen Vorwürfen unterlegt, beantwortet aber die gestellte Anfrage nur mit Allgemeinausführungen.

-> https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Anfragen/Nr-00309

Auch hier macht sich deshalb (leider) eine weitere Anfrage erforderlich.

2. Der RV DOS (eine Untergliederung im Landesverband Brandenbrg) lädt für den 15. März 2025 zu einer Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl ein.

Die Einladung lautet in Top 1 wie folgt:

" TOP 01 - Eröffnung und Begrüßung durch den komm. Vorstand"

https://wiki.piratenbrandenburg.de/Dahme-Oder-Spree/HV/HV2025.1

Einen kommissarischen Vorstand einer Untergliederung des Landesverbandes kann nur der Landesvorstand einsetzen, es sei denn, dass der Landesvorstand selber handlungsunfähig ist.

Da aktuell drei von fünf Vorstandesmitgliedern im Landesvorstand gegeben sind, ist -zumindest gegenwärtig- von Handlungsfähigkeit des Landesvorstandes auszugehen.

Dementsprechend verhält es sich so, dass die Einladung im RV DOS fehlerhaft ist oder aber, dass vom Landesvorstand ein kommissarischer Vorstand für den RV DOS eingesetzt wurde oder aber zumindest die Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes dort bevorsteht.

Der Landesvorstand hat die Mitgliedern des Landesverbandes bislang weder über die Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes für den RV DOS noch über eine etwaig beabsichtigte/bevorstehende Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes für den RV DOS informiert.

3. Ich frage beim Landesvorstand deshalb nunmehr an:

Wurde vom amtierenden Landesvorstand ein kommissarischer Vorstand für den RV DOS eingesetzt oder ist dort noch vor der Mitgliederversammlung am 15. März 2025 die Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes beabsichtigt?

Sofern vom amtierenden Landesvorstand ein kommissarischer Vorstand für den RV DOS eingesetzt wurde, bitte den Tag der Beschlussfassung und eine Fundstelle für die Hinterlegung im wiki angeben.

Vorsorglich: Einen Grund für Geheimhaltung durch den Landesvorstand kann es bei der Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes für eine Untergliederung nicht geben.

Vielen Dank für die Einstellung der Frage im wiki und deren Beantwortung.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schramm


Anmerkung

Die Anfrage vom 18.02.2025 wurde aus dem OTRS Ticket #1082848 übertragen.

Sehr geehrter Herr Schramm,

das Haltlose steht in Ihrer Anfrage. Im Übrigen hat der RV DOS am 15.03.2025 eine Hauptversammöung. Der Termin dürfte die Verfügbarkeit und die Fristen geschuldet sein. Der Termin steht auch schon seit einiger Zeit im Wiki.

Daher erübrigt sich die Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes. Ein Einladung ist immer wirksam, wenn sie von einem Vorstandsmitglied - bei Fehlen von jedem Mitglied - ausgesendet wird, da es um die Beseitigung eines wichtigen Mangels geht. Genügend Rechtsliteratur kann Sie beraten.

Das Kürzel "komm." mag unglücklich gewählt sein, aber ändert nichts an der Wirksamkeit der Einladung. Eine Tagesordnung kann die sich selbst konsutierende Versammlung ändern.

Aber das können Sie alles nicht wissen und deswegen beantwortet der Vorstand die Anfragen hiermit endgültig.

Sebastian Krone
Landesvorsitzender

Antwort des Landesvorstandes