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Aktuelle Version vom 23. März 2025, 07:19 Uhr
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Thema: Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Landesvorstandes
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: xx.04.2025
Status: offen
Thema: Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Landesvorstandes
Der Landesvorstand beschließt:
Anträge an den Landesvorstand werden nur behandelt, wenn der Antragsteller anwesend ist oder einen bevollmächtigen Vertreter zur Sitzung schickt oder der Antrag von einem Mitglied des Landesvorstandes übernommen wird.
Anfragen an den Landesvorstand werden möglichst zeitnah beantwortet, sofern dies im zur Verfügung stehenden Zeitbudget möglich ist. Anfragen von Nichtmitgliedern werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet.
Als Anfragen getarnte Feststellungen, die unsachlich, beleidigend, herabwürdigend sind und/oder Falschinformationen enthalten, werden nicht behandelt und werden aus dem Wiki entfernt.
Begründung
Für die Behandlung von Anträgen von Mitgliedern soll der Zeitraum von 20 Minuten nicht überschritten werden. Anfragen werden grds. im Umlaufverfahren und/oder auf Arbeitssitzungen besprochen.
Abstimmung
Abstimmung: | B2025-007 |
Dafür: | |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | offen |
Bemerkung: | keine |