Diskussion:Prignitz-Ruppin: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat) | |||
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Der Warmwasseranteil wird vom Hartz IV-Satz separat pauschal zusätzlich abgezogen. | |||
(Bundesweite Regelung) | |||
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Lebt es sich für die Betroffenen wirklich so viel günstiger im BB? | |||
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(Da die tatsächlichen WW-Kosten nicht erstattet/übernommen werden) | |||
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Version vom 3. April 2012, 16:30 Uhr
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Der Berliner Senat hat beschlossen, zum 1. Mai des Jahres die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) für Hartz-IV-Empfänger auf max. €394.- zu erhöhen. Lt. Senat ist diese Anpassung notwendig, um die gestiegenen Heizkosten anzupassen.
Im Landkreis Brandenburg liegt der Satz für KdU bei max. €300.-! Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat) [Diese Pauschale wurde von ehemals €2,00 pro m² pro Monat 2009 reduziert] Der Warmwasseranteil wird vom Hartz IV-Satz separat pauschal zusätzlich abgezogen. (Bundesweite Regelung)
Frage:
Lebt es sich für die Betroffenen wirklich so viel günstiger im BB? Oder führt das zu frieren und eingeschränkter Hygiene? (Da die tatsächlichen WW-Kosten nicht erstattet/übernommen werden)
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