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Diskussion:Prignitz-Ruppin: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Berliner Senat hat beschlossen, zum 1. Mai des Jahres die Kosten für
Unterkunft und Heizung (KdU) für Hartz-IV-Empfänger auf max. €394.- zu erhöhen.
Lt. Senat ist diese Anpassung notwendig, um die gestiegenen Heizkosten anzupassen.
Im Landkreis Brandenburg liegt der Satz für KdU bei max. €300.-!
Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat)
[Diese Pauschale wurde von ehemals €2,00 pro m² pro Monat 2009 reduziert]
Der Warmwasseranteil wird vom Hartz IV-Satz separat pauschal zusätzlich abgezogen.
(Bundesweite Regelung)
Frage:
Lebt es sich für die Betroffenen wirklich so viel günstiger im BB?
Oder führt das zu frieren und eingeschränkter Hygiene?
(Da die tatsächlichen WW-Kosten nicht erstattet/übernommen werden)
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Version vom 3. April 2012, 16:30 Uhr

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Der Berliner Senat hat beschlossen, zum 1. Mai des Jahres die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) für Hartz-IV-Empfänger auf max. €394.- zu erhöhen. Lt. Senat ist diese Anpassung notwendig, um die gestiegenen Heizkosten anzupassen.

Im Landkreis Brandenburg liegt der Satz für KdU bei max. €300.-! Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat) [Diese Pauschale wurde von ehemals €2,00 pro m² pro Monat 2009 reduziert] Der Warmwasseranteil wird vom Hartz IV-Satz separat pauschal zusätzlich abgezogen. (Bundesweite Regelung)

Frage:

Lebt es sich für die Betroffenen wirklich so viel günstiger im BB? Oder führt das zu frieren und eingeschränkter Hygiene? (Da die tatsächlichen WW-Kosten nicht erstattet/übernommen werden)


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