Vorstand/Anfragen/Nr-00247
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Thema: LPT 2020.1 ???
Name: Holger-DOS (Diskussion)
Status: neu
Frage
Nach der SARS-CoV-2-EindV i.d.F.v. 17.04.2020 (GVBl. II Nr. 21) sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen untersagt (§ 1 Abs. 1).
Zudem besteht eine Ausgangssperre (§ 12 Abs. 2), so daß auch eine Anreise untersagt ist.
Die Verordnung gilt zwar voraussichtlich nur bis 08.05.2020 (§ 14 Abs. 2),
da jedoch seit spätestens 23.03.2020 die Reproduktionszahl des Virus < 1 ist (1),
ist nicht von einem Ende der Maßnahmen am 08.05.2020 auszugehen.
Wird der LPT stattfinden?
Wie sind die Planungen dazu?
Da die Anreise für Nichtautofahrer über Berlin erfolgen muss, sollte auch die abweichende Berliner Verordnung berücksichtigt werden.
(1) an der Heiden M, Hamouda O: Schätzung der aktuellen Entwicklung der SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland – Nowcasting; veröffentlicht vom Robert-Koch-Institut - https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6650.2/17_2020_2.Artikel.pdf?sequence=3&isAllowed=y
also vor Erlass der 2. SARS-CoV-2-EindV, die erheblich in das Leben der Menschen eingriff
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