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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP004 |
Einreichungsdatum | 9 Februar 2016 12:02:53 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Zusammenfassung des Antrags | Definition duldbaren Besitzes von Cannabis |
Letzte Änderung | 26.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Definition duldbaren Besitzes von Cannabis Antragstext In Ergänzung des Wahlprogramms 2013 2 setzen sich die Piraten Brandenburg als Sofortmaßnahme für eine Menge von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige ein, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten. Antragsbegründung Was auf Landesebene entschieden werden kann, ist die Menge, die von einer Strafbarkeit freispricht. Diese ist lt. Bundesprogramm unter der Überschrift „Entkriminalisierung von Konsumenten“1 auf 30 Gramm festgelegt und sollte daher auch in die Landesprogramme Eingang finden. Zu beachten bleibt dabei, dass sich die aktuelle Gesetzeslage gem. einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht an der Menge an sich, sondern am THC-Gehalt orientiert. 1 http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Entkriminalisierung_der_Konsumenten 2 https://wiki.piratenbrandenburg.de/Wahlprogramm Piratenpad
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte genau angeben an welcher Stelle, gegebenfalls unter welcher neuen Überschrift, der Antragstext im aktuellen Programm platziert werden soll! Das erspart Unklarheiten bei der Nachbearbeitung. Danke! --uk 15:43, 9. Feb. 2016 (CET)
Die nächste LTW in Brandenburg ist erst in 2019. Wahlprogramme machen nur Sinn, wenn Sie auf aktuelle Situationen eingehen. Niemand weiß, wie sich die Situation in drei Jahren darstellt. Ich empfehle, den Antrag jetzt zurückzuziehen um ihn dann ggf. erneut beim Programmwahltag für die LTW 2019 einzubringen. Thomas Bennühr
Argument 1
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Argument 2
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