Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 012
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA012 |
Einreichungsdatum | 9 Januar 2016 19:00:56 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | AG gelten bei längerer Inaktivität oder weniger als 3 Stimmberechtigten als aufgelöst |
Letzte Änderung | 12.01.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Änderung des Abs. 6 von § 23 Arbeitsgemeinschaften der Landessatzung Antragstext Die Hauptversammlung möge beschließen, § 23 Abs. 6 Satz 1 der Landessatzung um das Wort stimmberechtigte und den Passus oder länger als 6 Kalendermonate keine Aktivität zeigt zu ergänzen. Antragsbegründung Die Stimmberechtigung drückt eine besondere Verbundenheit zur Partei aus. Sind weniger als drei stimmberechtigte Personen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, sind die besondere Verbundenheit und ein Interesse an der politischen Wirksamkeit der Partei nicht mehr ersichtlich, die AG sollte aufgelöst werden. Auch bei inaktiven Arbeitsgemeinschaften stehen häufig mehr als drei Mitglieder der AG im Wiki. Deshalb ist aus strukturellen Gründen eine Auflösung auch bei längerer Inaktivität der AG sinnvoll, um die parteipolitische Arbeit auf eine neue Grundlage zu stellen. Die Ergebnisse der aufgelösten AG werden archiviert. Neue Fassung: § 23 Arbeitsgemeinschaften (6) Eine Arbeitsgemeinschaft gilt als aufgelöst, wenn sie weniger als drei stimmberechtigte Mitglieder hat oder länger als 6 Kalendermonate keine Aktivität zeigt. Alte Fassung: § 23 Arbeitsgemeinschaften (6) Eine Arbeitsgemeinschaft gilt als aufgelöst, wenn sie weniger als drei Mitglieder hat. Piratenpad |
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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