Diskussion:Vorstand/Antrag/2014-053
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Version vom 4. November 2014, 14:07 Uhr von MorgenlandfahrtBRB (Diskussion | Beiträge)
Hmm. Die Gebühren für einen Verwaltungsrechtsstreit ohne Aussicht auf Erfolg, zumal vor dem falschen Gericht begonnen, auf den LVBB abwälzen? -- Bastian (Diskussion) 10:15, 4. Nov. 2014 (CET)
Immer wieder schön, wenn alte Männer ihre unqualifizierten Kommentare zu Allem und Jedem abgeben *rolleyes*
- Der gerichtliche Teil der Wahlanfechtung beginnt heute mit Einreichung unser Klage. Zur Zuständigkeit des Gerichtes siehe §58 Abs.2 BrbKWG
- Der Vorsitzende Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes hat im Rahmen des Verfahrens VG 1 L 186/14 zu meinen Ausführungen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Probleme mit der Beglaubigung von "überdenkenswerten Überlegungen" gesprochen. So ganz aussichtslos, wie du hier tust, dürfte die Klage also nicht sein.
-- MorgenlandfahrtBRB (Diskussion) 13:07, 4. Nov. 2014 (CET)