Vorstand/Anfragen/Nr-00154
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Thema: Aufbau von Parallelstrukturen -Stichwort: Neuer Landesverband-
Name: Thomas Bennühr
Status: neu
Frage
Sieht der Vorstand den Aufbau von Parallelstrukturen zum LVBB -Stichwort: Neuer Landesverband- durch Mitglieder des LVBB als "vorsätzlichen Verstoß gegen die Satzung" oder "erheblichen Verstoß gegen Grundsätze" oder "erheblichen Verstoß gegen die Ordnung der Partei" i.S. von § 10 Abs. 4 des Parteiengesetzes an? Wird der Partei nach Ansicht des Vorstandes besonders durch die aktive Öffentlichkeitsarbeit, z.B. auf Twitter, zu diesem Thema durch Parteimitglieder "schwerer Schaden" i.S. von § 10 Abs. 4 des Parteiengesetzes zugefügt?
Falls ja, welche Maßnahmen wird der Vorstand gegen die beteiligten Parteimitglieder einleiten?
Sollte der Vorstand dieses Handeln nicht als parteischädigen einstufen, bitte ich um ausführliche(!) Begründung.
Antwort
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