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Vorstand/Anfragen/Nr-00154

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ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Aufbau von Parallelstrukturen -Stichwort: Neuer Landesverband-
Name: Thomas Bennühr
Status: beantwortet

Frage

Sieht der Vorstand den Aufbau von Parallelstrukturen zum LVBB -Stichwort: Neuer Landesverband- durch Mitglieder des LVBB als "vorsätzlichen Verstoß gegen die Satzung" oder "erheblichen Verstoß gegen Grundsätze" oder "erheblichen Verstoß gegen die Ordnung der Partei" i.S. von § 10 Abs. 4 des Parteiengesetzes an? Wird der Partei nach Ansicht des Vorstandes besonders durch die aktive Öffentlichkeitsarbeit, z.B. auf Twitter, zu diesem Thema durch Parteimitglieder "schwerer Schaden" i.S. von § 10 Abs. 4 des Parteiengesetzes zugefügt?

Falls ja, welche Maßnahmen wird der Vorstand gegen die beteiligten Parteimitglieder einleiten?

Sollte der Vorstand dieses Handeln nicht als parteischädigen einstufen, bitte ich um ausführliche(!) Begründung.

Antwort

§ 2 der Bundessatzung lautet wie folgt:

"§ 2 - Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
(2) Mitglied der Piratenpartei Deutschland können nur natürliche Personen sein. Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis.
(3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht, ist nicht zulässig."

Danach verhält es sich so, dass die Doppelmitgliedschaft in unserer Bundessatzung verankert ist. Wenn nach unserer Bundessatzung schon die Mitgliedschaft in einer anderen Partei erlaubt ist, muss dies nach unserer Auffassung erst recht für noch nicht existente Mitbewerber gelten. Etwas anders wäre die Situation dann, wenn die Zielsetzung des (zu gründenden) Mitbewerbers den Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht. Hierzu liegen hinsichtlich der vom Antragsteller benannten Partei keine Erkenntnisse vor. Ergo gibt es derzeit auch keine Handhabe für den Landesvorstand gegen Mitglieder Massnahmen zu ergreifen, welche sich an der Gründung der neuen Partei beteiligen.