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Cottbus/Antrag/SÄA-2010.9

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Version vom 31. August 2010, 22:47 Uhr von RicoB CB (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Kreisparteitag möge folgenden Absatz als § 10 (4) beschließen und in der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Co…“)
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Der Kreisparteitag möge folgenden Absatz als § 10 (4) beschließen und in der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus ergänzen. Des Weiteren soll die Überschrift des Paragraphen von "Finanzen" zu "Finanzen / Datenschutz" abgeändert werden.

Neue Version

(4) Jedes Mitglied, das mit der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt und/oder beauftragt ist, muss eine schriftliche Datenschutzerklärung abgeben. Den Inhalt bestimmt die verantwortliche Stelle.


Alte Version

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Begründung: Es ist dringend notwendig, dass sichergestellt wird, dass alle Personen die im Kreisverband mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, eine Verpflichtung auf Einhaltung des Datenschutzes gemäß § 5 BDSG abgeben.

Antragssteller: --RicoB CB 22:47, 31. Aug. 2010 (CEST)