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Vorstand/Antrag/2010.47

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Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland zu Vorstandssitzungen

Antrag 2010.47.1: betrifft "2. Anträge zu einer Vorstandssitzung"

Antragstext

Der Landesvorstand des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland möge beschließen: Die Geschäftsordnung des Vorstandes des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland zu Vorstandssitzungen wird im Punkt "2. Anträge zu einer Vorstandssitzung" wie folgt geändert:

  • Alte Fassung: Der Landesvorstand nimmt Anträge der Landesverbandsmitglieder entgegen. Diese müssen an den gesamten Vorstand des Landesverbandes über vorstand@piratenbrandenburg.de gerichtet werden. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt.
  • Neue Fassung: Der Landesvorstand nimmt Anträge der Landesverbandsmitglieder entgegen. Diese müssen an den gesamten Vorstand des Landesverbandes über vorstand@piratenbrandenburg.de oder per Post an die Landesgeschäftsstelle (Piratenpartei Landesverband Brandenburg, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam) gerichtet werden. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt.

Begründung

Um auch "Nicht-Onlinern" die Möglichkeit der Einreichung von Anträgen zu einer Vorstandssitzung zu gewähren, sollte die Möglichkeit der postalischen Zusendung von Anträgen eingeräumt werden. Dafür bietet sich die Landesgeschäftsstelle an.

Antragsteller

--RicoB CB 11:18, 22. Dez. 2010 (CET)

Unterstützer

  1. Sebastian Pochert 14:15, 22. Dez. 2010 (CET)

Gegner

Antrag 2010.47.2: betrifft "2. Anträge zu einer Vorstandssitzung"

Antragstext

Der Landesvorstand des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland möge beschließen: Die Geschäftsordnung des Vorstandes des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland zu Vorstandssitzungen wird im Punkt "2. Anträge zu einer Vorstandssitzung" wie folgt geändert:

  • Alte Fassung, wenn 2010.47.1 nicht angenommen: Der Landesvorstand nimmt Anträge der Landesverbandsmitglieder entgegen. Diese müssen an den gesamten Vorstand des Landesverbandes über vorstand@piratenbrandenburg.de gerichtet werden. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt.
  • Alte Fassung, wenn 2010.47.1 angenommen: Der Landesvorstand nimmt Anträge der Landesverbandsmitglieder entgegen. Diese müssen an den gesamten Vorstand des Landesverbandes über vorstand@piratenbrandenburg.de oder per Post an die Landesgeschäftsstelle (Piratenpartei Landesverband Brandenburg, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam) gerichtet werden. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt.
  • Neue Fassung, wenn 2010.47.1 nicht angenommen: Der Landesvorstand nimmt Anträge der Landesverbandsmitglieder entgegen. Diese müssen an den gesamten Vorstand des Landesverbandes über vorstand@piratenbrandenburg.de gerichtet werden. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt, sofern sie mindestens 48 Stunden vor Beginn der Vorstandssitzung eingegangen sind.
  • Neue Fassung, wenn 2010.47.1 angenommen: Der Landesvorstand nimmt Anträge der Landesverbandsmitglieder entgegen. Diese müssen an den gesamten Vorstand des Landesverbandes über vorstand@piratenbrandenburg.de oder per Post an die Landesgeschäftsstelle (Piratenpartei Landesverband Brandenburg, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam) gerichtet werden. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt, sofern sie mindestens 48 Stunden vor Beginn der Vorstandssitzung eingegangen sind.

Begründung

Um den Mitgliedern des Landesvorstandes genügend Zeit einzuräumen, um sich auf zu behandelnde Anträge vorzubereiten, sollte eine Frist zur Einreichung von Anträgen geschaffen werden. Eine Frist von 48 Stunden erscheint dem Antragsteller als angemessen.

Antragsteller

--RicoB CB 11:18, 22. Dez. 2010 (CET)

Unterstützer

Gegner

  1. Sebastian Pochert 14:15, 22. Dez. 2010 (CET) Ob 48h angemessen sind, kommt auch auf den Umfang des Antrags an. Bei vielen Anträge empfände ich 48h als viel zu lang.

Antrag 2010.47.3: betrifft "5. Abstimmungen und Beschlüsse"

Antragstext

Der Landesvorstand des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland möge beschließen: Die Geschäftsordnung des Vorstandes des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland zu Vorstandssitzungen wird im Punkt "5. Abstimmungen und Beschlüsse" wie folgt geändert:

  • Alte Fassung: Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  • Neue Fassung: Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlussvorlagen werden behandelt, wenn diese mindestens 24 Stunden zuvor im Landeswiki veröffentlicht wurden. Eine Änderung der Beschlussvorlage während der Vorstandssitzung ist möglich.

Begründung

Um zu verhindern, dass sowohl Mitglieder des Landesvorstandes, als auch Mitglieder des Landesverbandes von Beschlussvorlagen überrascht werden, soll eine Frist zur Erstellung von Beschlussvorlagen geschaffen werden. Außerdem soll dadurch verhindert werden, dass Beschlussvorlagen erst innerhalb einer Vorstandssitzung geschrieben werden. Eine Frist von 24 Stunden erscheint dem Antragsteller als angemessen.

Antragsteller

--RicoB CB 11:18, 22. Dez. 2010 (CET)

Unterstützer

  1. Sebastian Pochert 14:15, 22. Dez. 2010 (CET)

Gegner

Antrag 2010.47.4: betrifft "9. Protokollführung"

Antragstext

Der Landesvorstand des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland möge beschließen: Die Geschäftsordnung des Vorstandes des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland zu Vorstandssitzungen wird im Punkt "9. Protokollführung" wie folgt geändert:

  • Alte Fassung: Protokolliert werden alle angesprochenen Themen. Alle Beschlüsse und die Stimmen, die zur Entscheidung eines Sachverhaltes geführt haben, in der Form von ja/ nein Stimmen und den Enthaltungen sowie deren jeweilige Anzahl, sind zu protokollieren. Diskussionsbeiträge werden, wenn nicht anders vom Beitragenden gewünscht, unpersonalisiert und stichpunktartig festgehalten.
  • Neue Fassung: Protokolliert werden alle angesprochenen Themen. Alle Beschlüsse und die Stimmen, die zur Entscheidung eines Sachverhaltes geführt haben, in der Form von ja/ nein Stimmen und den Enthaltungen sowie deren jeweilige Anzahl, sind zu protokollieren. Der gesamte Verlauf der Vorstandssitzung wird in einem Wortprotokoll festgehalten. Diskussionsbeiträge von Gästen werden, wenn nicht anders vom Beitragenden gewünscht, unpersonalisiert festgehalten.

Begründung

Um den gleichen Transparenzanspruch, der an die Mitglieder des Landesverbandes bei Landesparteitagen gestellt wird (siehe zum Beispiel Pläne zur Führung eines Wortprotokolls zum Landesparteitag 2011.1, siehe Protokoll der Landesvorstandssitzung vom 21.12.2010), auch an den Landesvorstand zu stellen, ist die Änderung der Geschäftsordnung in diesem Punkt dringend notwendig. Damit einher geht der Wille des Antragstellers, alle Organe des Landesverbandes (also unter anderem den Landesparteitag und den Landesvorstand) gleich zu behandeln. Außerdem können auf diese Weise - durch die wortwörtliche Protokollierung von Diskussionen - Entscheidungen und Beschlüsse des Vorstandes besser nachvollzogen werden. Missverständnisse, durch die nur stichpunktartige Protokollierung, können verhindert werden.

Antragsteller

--RicoB CB 11:18, 22. Dez. 2010 (CET)

Unterstützer

Gegner

  1. Sebastian Pochert 14:15, 22. Dez. 2010 (CET) Wie soll das umgesetzt werden? Da wäre mir eine Aufzeichnung lieber.