Antragsfabrik/Aufteilung Mitgliedsbeitrag aus Landessicht
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2012.1 von Uk. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Uk
- Betrifft
- Landessatzung / § 29 (5)
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, die Landessatzung wie folgt zu ergänzen:
In Ergänzung zur Satzung der Piratenpartei Abschnitt B § 6 Abs. 2 in der Fassung vom 04.10.2011 wird die Aufteilung des Mitgliedsbeitages wie folgt geregelt:
§ 29 Kassen- und Kontoführung, Finanzen wird um einen Absatz 5 ergänzt:
(5) 1Die Verteilung aller dem Landesverband nach Abzug des Anteils des Bundesverbands zustehender Mitgliedsbeitragsanteile wird wie folgt festgelegt: Der Landesverband erhält 50% des Beitragsanteils. 2Der für das Mitglied zuständige Stadt-, Kreis- oder Regionalverband erhält 30%. 3Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. 4Sollte im Falle einer Aufteilung kein für das Mitglied zuständiger Orts-, Kreis-, Stadt- und/oder Regionalverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.
- Begründung
Dieser Antrag löst ein Problem der aktuellen Finanzordnung.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ?
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
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