AK Kommunalpolitik/Dokumente
Ralf: Ich habe hier nachfolgend wichtige Links und Infos für die kommunalpol. Arbeit zusammengestellt (siehe auch die Links auf unserer Hauptseite zu den Kommunalwahlen u. a. !):
1. Grunsätzliches zur Kommunalpolitik:
Camp zur HVL-Kommunalpolitik mit Einführungsvortrag in die Kommunalpolitik allgemein und HVL als Bsp.: https://hvl.piratenpad.de/Sommercamp-20in-20Garlitz
1.1.: Enquetekommission im Landtag zur Evaluation der Kommunalverfassung und der Verwaltungen in Brandenburg: http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_und_gremien/enquete-kommission__kommunal-_und_landesverwaltung_-_buergernah_effektiv_und_zukunftsfest_-_brandenburg_2020/493733?_referer=396501
Zwischenbericht zur Gesamtsituation: http://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/media.php/5701/6000.pdf
Leitfaden zum Gemeindestraßenbau in Brandenburg des MIL http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/GS-Leitfaden_2012.pdf
"piratiges" Urteil zur Finanzierung kleiner Kommunalfraktionen des Bundesverwaltungsgerichts: http://www.bverwg.de/enid/9d.html?search_displayContainer=14263
"Bettensteuer" nur für Touristen erlaubt: http://www.bverwg.de/enid/9d.html?search_displayContainer=14274
Muster-Vorlage für einen Antrag zum Streaming kommunaler Sitzungen in GVV/SVV/Kreistag (Beschluß eines Antrages der Piraten Bremerhaven): https://sitzungsdienst.bremerhaven.de/ratsinfo/bremerhaven/8940/U3RWVi1WX18zNC4yMDEy/14/n/63941.doc
Onlinekurs Kommunalpolitik-Einführung: http://www.fes-kommcheckers.de/fes-kommcheckers-online-kurse/
http://www.vku.de/ (Verband kommunaler Unternehmen)
http://www.kgst.de/ (Kostenberechnungen für Kommunen, Infos zu Führung und Steuerung von Kommunen durch diese Stelle)
http://www.difu.de/ (Institut für Urbanistik in Berlin)
EU-Schulmilchförderprogramm: http://lelf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.298139.de
Einführung in die Kommunalwirtschaft und die politische Steuerung öffentlicher Unternehmen: http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_173.pdf
Kommunalwissenschaftliches Institut Potsdam: http://www.uni-potsdam.de/u/kwi/
- Kommunalpiraten mit Mandat in Brandenburg:
umfassendes Wissensportal über Kommunale Themen der Bertelsmann-Stiftung: http://wegweiser-kommune.de/
Kommunale Steuern und Abgaben/Einnahmen/Kommunaler Finanzausgleich in Brandenburg 2012/Zuweisungen des Landes 2012: http://www.kinderleicht.brandenburg.de/sixcms/detail.php/561136
Finanzielle Zuweisungen an Kommunen in Brandenburg bis 2016 (Plan)S. 55-59: http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/BB_Finanzplan_2012-2016.pdf
Berechnung der Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen: http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.364082.de
Wissenschaftliche Studie zur Entwicklung der Kommunalfinanzen in Brandenburg (beauftragt durch Landesregierung)mit Handlungsempfehlungen zum Finanzausgleich (mit Demografieentwicklung): http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Gutachten_FAG_Fortschreibung-des-kommunalen-Finanzausgleiches_M%C3%A4rz2012.pdf
Infos des MI Brandenburg zur Doppik-Haushaltsumstellung: http://www.doppik-kom.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.226405.de
Grund- und Gewerbesteuerhebesätze aller Kommunen Deutschlands für das Jahr 2011: https://webshop.it.nrw.de/details.php?id=17791
Lesen von Haushalten vereinfachen, piratige Bsp. aus Hessen: https://wiki.piratenpartei.de/HE:OffenerHaushalt
Brauchen wir zu den Kommunalwahlen Unterstützungsunterschriften?:
Auszug aus einem Schreiben einer Mitarbeiterin des Landeswahlleiters Brandenburg an unseren LaVors. zum o. g. Thema:
..." B) Kommunalwahlen
Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind landesweit bei sämtlichen Kommunalwahlen die Parteien und politischen Vereinigungen befreit, die am Tage der Bekanntmachung des Wahltages auf Grund eines zurechenbaren Wahlvorschlages im Deutschen Bundestag oder Landtag durch mindestens einem im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten ununterbrochen vertreten sind. Spätestens am 92. Tag vor der Wahl stellt der Landeswahlleiter verbindlich für alle Wahlorgane fest, welche Parteien und politischen Vereinigungen am Tag der Bekanntmachung des Wahltages im Deutschen Bundestag oder Landtag entsprechend vertreten sind. Letzte Wahl im Sinne des § 28a Abs. 7 Nr. 1 ist die jeweils letzte Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Landtag Brandenburg, die vor der Bekanntmachung des Wahltages der landesweiten Kommunalwahlen stattgefunden hat.
Daneben sind bei der Wahl zum Kreistag des Landkreises und bei sämtlichen in diesem Landkreis stattfindenden Gemeindewahlen diejenigen Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, die am Tag der Bekanntmachung des Kommunalwahltages auf Grund eines zurechenbaren Wahlvorschlages in dem Kreistag seit der letzten Kreistagswahl ununterbrochen mit mindestens einem Kreistagsabgeordneten vertreten sind. Alle Wahlvorschlagsträger, die im Kreistag entsprechend vertreten sind, müssen also ihren Wahlvorschlägen zu sämtlichen Kreis- und Gemeindewahlen, die in dem Gebiet des betreffenden Landkreises stattfinden, keine Unterstützungsunterschriften beifügen.
Des Weiteren sind bei der Wahl diejenigen Wahlvorschlagsträger von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, die am Tag der Bekanntmachung des Wahltermins auf Grund eines zurechenbaren Wahlvorschlages in der zu wählenden Vertretung durch mindestens einen Vertreter seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind. Somit sind bei der Wahl der Gemeindevertretung einer Gemeinde auch diejenigen Wahlvorschlagsträger von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, die in dieser Gemeindevertretung entsprechend repräsentiert sind.
Demgegenüber müssen Wahlvorschlagsträger, die ausschließlich in mehreren kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises vertreten sind, die also weder im Deutschen Bundestag oder Landtag noch im Kreistag des Landkreises vertreten sind, ihren für die Wahl zum Kreistag eingereichten Wahlvorschlägen die erforderlichen Unterstützungsunterschriften beifügen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben. Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Angelika Behrend Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Ministerium des Innern Land Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam
fon: (0331) 866 2239 fax: (0331) 866 2202 mail: angelika.behrend@mi.brandenburg.de oder mail: landeswahlleiter@mi.brandenburg.de " Auszug Ende
5. Bundes AG Kommunalpolitik Piratenpartei:
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Kommunalpolitik_Bund
6. Fraktionen in kommunalen Vertretungen in Brandenburg:
Forderung der Piraten des LV Brandenburg: Mindestfraktionsstärke auf zwei Sitze begrenzen
Seit dem Jahr 2011 können die Kommunalvertretungen selbst bestimmen, ab welcher Anzahl von Mandaten eine Partei beziehungsweise Wählergemeinschaft Fraktionsstatus erhält. So sehen einige Landkreise und Städte zurzeit eine Mindestfraktionsstärke von vier Sitzen vor. An den Fraktionsstatus sind jedoch entscheidende parlamentarische Rechte wie die Entsendung von Mitgliedern in die Ausschüsse und damit auch das Stimmrecht sowie der Anspruch auf Mittel für Sachkosten und die Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten gekoppelt. Von einer Anhebung, die ursprünglich dazu diente, rechtsextremen Parteien die Arbeit in den Kommunalvertretungen zu erschweren, sind alle kleinen Gruppierungen betroffen, eben auch lokale Bürgerbündnisse, die in die Kommunalvertretung gewählt wurden. Um mehr Chancengleichheit zwischen etablierten und neuen Kräften zu gewährleisten, setzen sich die PIRATEN Brandenburg dafür ein, dass alle Parteien und Wählergemeinschaften mit mindestens zwei gewählten Vertretern Fraktionsstatus erhalten. Kreise, Städte und Gemeinden sollten davon absehen, von dieser Regelung abzuweichen.