Diskussion:Vorstand/Anfragen/Nr-00065
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Danke Mücke, diese Anfrage hat sich mir beim lesen des Beschlussantrages auch sofort aufgedrängt. In den meisten Fällen befindet sich der Nachname einer Person in seiner Mailanschrift, so dass eine Zuordnung (ob gewollt oder nicht gewollt) ohne weitere möglich ist. Es ist schon erstaunlich wie es immer zu den Beauftragungen kommt. Andreas Schramm
