Finanzen
Version vom 18. September 2009, 13:53 Uhr von Niemand (Diskussion | Beiträge) (→Aktueller Kassenstand)
Inhaltsverzeichnis
Aktueller Kassenstand
- 19.09.2009: 3.699,85 €
- 17.09.2009: 4.913,58 €
- 14.09.2009: 4.696,58 €
- 11.09.2009: 4.385,64 €
Haushaltsplanung
- tw. Schätzung Stand Anfang 09/09:
- 800 € Parteitag
- 850 € Flyer
- 500 € Pappenrechnung
- 200 € Anzeigen
- 50 € Anmeldungen Infost.
- 1300 € Wahlveranstaltungen
- 600 € Verwaltung
- 1000 € Rücklagen
- Einnahmen aus sonstigen Veranstaltungen 400 €
- Summe: 4900 €
Verfahrensweise
Wer Geldmittel ausgeben möchte, lese bitte vorher über die Verfahrensweise bei der Mittelvergabe nach.
- Die Anträge sind immer für zukünftig anfallende Ausgaben zu stellen.
- Jeder Antrag und jeder an den Schatzmeister gesandte Beleg ist mit einer fortlaufenden eindeutigen Kennung zu versehen, wobei Z für Zukunft, V für Vergangenheit steht (Bsp. 2009Z1 oder 2009V23).
- Anträge für getätigte Ausgaben werden in der Regel abgelehnt. In Ausnahmefällen kann es sein, dass diese erstattet werden.
- Ausgaben bis 50€ müssen mit mindestens einer positiven Stimme eines Vorstandsmitglied durch Wiki-Signatur freigegeben werden.
- Ausgaben über 50€ müssen durch mindestens drei positive Stimmen von Vorstandsmitgliedern durch Wiki-Signatur freigegeben werden.
- Der Schatzmeister hat immer Vetorecht.
- Anträge sind zu unterschreiben.
- Erstattungen können nur per Überweisung auf ein Inlandskonto erfolgen.
- Sobald die Ausgabe freigegeben ist, muss die Quittung mit folgenden Angaben an den brandenburger Schatzmeister eingereicht werden (Papier oder Scan).Ich überweise dann den Betrag.
- Betrag:
- Kontoinhaber:
- BLZ:
- KtNr:
Spendenhinweis
Wer dem Brandenburger Landesverband etwas spenden möchte, überweise das Geld bitte auf das Konto der
- Kontoverbindung: Piratenpartei LV Brandenburg
- Kontonr.: 1104129700
- BLZ: 430 609 67
- Bank: GLS Gemeinschaftsbank
Verwendungszweck
- Es ist im Verwendungszweck immer anzugeben Spende, LV Brandenburg sowie die eigene Anschrift.
Spendenquittung
- Bitte folgendes auch zu beachten: Steuerlich abzugsfähig sind Mitgliedsbeiträge und Spenden.
- Eine steuerbegünstigte Körperschaft, die eine Zuwendung empfangen hat und zur Erteilung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, hat dem Spender auf Verlangen grundsätzlich die Bestätigung unter Verwendung der vorgeschriebenen Muster zu erteilen.
Vereinfachte Spendenquittung
- Als Nachweis genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn: die Zuwendung 100 Euro nicht übersteigt und der Empfänger eine politische Partei im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes ist und bei Spenden der Verwendungszweck auf dem vom Empfänger hergestellten Beleg aufgedruckt ist.
- (Quelle: Vereine und Steuern / Land Brandenburg)
Anrechenbarkeit Mitgliedsbeiträge
- Steuerlich abzugsfähig sind Spenden und Beiträge.
- Als Nachweis für die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes genügt die Vorlage von Bareinzahlungsbelegen, Buchungsbestätigungen oder Beitragsquittungen.
- (Quelle: Vereine und Steuern / Land Brandenburg)
Hinweis für Mitgliedsbeiträge
- Oft werden höhere Beiträge eingezahlt als die Satzung vorsieht. Im Regelfall möchte der Einzahler diesen Mehrbetrag spenden. Ohne den Vermerk "Spende und Beitrag" müssen diese Beträge als Beitragsgutschrift für das kommende Jahr eingepflegt werden. Bitte verwendet bei Spenden/ Beitragsmischzahlungen den Verwendungszweck "Spende und Beitrag".
Steuernummer
- Laut Bundesschatzmeister will das Finanzamt Berlin keine Steuernummer für die Piratenpartei vergeben. Angeblich sei (wenn überhaupt) das Finanzamt am Wohnort des Vorsitzenden zuständig. Inwieweit eine Steuernummer an LVs einer Partei vergeben wird, ist sehr unterschiedlich und ist für die 16 Bundesländer nicht einheitlich klärbar. Eine Prüfung findet derzeit beim brandenburgischen Finanzamt statt.