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Vorstand/Anfragen/Nr-00156

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Thema: Haushaltsplan 2015
Name: Thomas Bennühr
Status: beantwortet

Fragen

In der Satzung des LVBB ist keine Regelung zur Aufstellung eines Haushaltsplanes getroffen worden.

Im Gegensatz dazu sieht die Bundessatzung unter Buchstabe E. ETAT in $ 16 die Aufstellung eines Haushaltsplanes vor.

Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 der Landessatzung hat die Bundessatzung bei gegensätzlichen Regelungen Vorrang vor der Landessatzung.

Der Landesverband soll somit für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan aufstellen.

Hat der Schatzmeister des LVBB einen Haushaltsplan 2015 aufgestellt? Falls ja, hat der Vorstand den Haushaltsplan 2015 beschlossen?

Wenn der Haushaltsplan 2015 bisher nicht beschlossen oder weder aufgestellt noch beschlossen sein sollte, bis wann soll diese wesentlichen Grundlage der innerparteilichen Finanzierung vorliegen?

Antworten

Gemeint sein dürfte Abschnitt B, Buchstabe E § 16 der Bundessatzung. Ein Haushaltsplan für 2015 ist bislang weder aufgestellt noch beschlossen, er soll aber bis zum 31.12.2014 aufgestellt/beschlossen werden.