Vorstand/Beschluss/2016-045
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Thema: Datenschutzbeauftragter - Reisekosten
Name: Beschlussvorlage
Datum: 16.11.2016
Status: zurückgezogen
Thema: Datenschutzbeauftragter - Reisekosten
Nachgewiesene Reisekosten, die dem Datenschutzbeauftragten in Zusammenhang mit der Erstellung der Datenschutzrichtlinie und der Durchführung des Datenschutzaudits entstehen, werden im Rahmen der parteiinternen Regularien erstattet. Sonstige Aufwendungen, die dem Datenschutzbeauftragten in Zusammenhang mit der Erstellung der Datenschutzrichtlinie und der Durchführung des Datenschutzaudits entstehen, können auf Antrag und Beschluss des Landesvorstandes erstattet werden.
Begründung
Kosten, die dem DSB im Rahmen der Ausführung seiner Aufgaben entstehen, sind grundsätzlich zu erstatten.
Anmerkung
Bitte hier rein oder weglassen! :-)
Abstimmung
Abstimmung: | 2016-045 |
Dafür: | |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen / abgelehnt / vertagt |
Bemerkung: | keine |