AG Programmkommission/GO
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschäftsordnung für die AG Programmkommission, beschlossen am 28.03.2018, korrigiert per Beschluss am 3.7.2018
- 1.1 1 Allgemeines und Status der Arbeitsgemeinschaft
- 1.2 2 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft
- 1.3 3 Koordinatoren
- 1.4 4 Beschlussfassung
- 1.5 4.1 Allgemeine Beschlüsse
- 1.6 4.2 Vetorecht für Koordinatoren
- 1.7 5 Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der TF-Wahlkampf
- 1.8 6. Kommunikation innerhalb der AG Programmkommission/ Sitzungen
- 1.9 6.1. Sitzungen
- 1.10 6.2 Mailingliste
- 1.11 7 Aufgabenverteilung
- 1.12 8 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Geschäftsordnung für die AG Programmkommission, beschlossen am 28.03.2018, korrigiert per Beschluss am 3.7.2018
1 Allgemeines und Status der Arbeitsgemeinschaft
- (1) Die AG Programmkommission (kurz: AG-PK, oder AG-PK-BB) wird im Auftrag des Landesparteitages eingerichtet
( https://wiki.piratenbrandenburg.de/Parteitag/2016.3/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_016 ) und ist eine Arbeitsgemeinschaft der Piratenpartei Brandenburg im Sinne des § 23 Abs. 1 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (LVBB) in der Fassung vom 13.05.2017 (im Folgenden: "Landessatzung").
- (2) Die AG Programm fördert die Absichten und Ziele der Piratenpartei entsprechend § 23 Absatz 2 Satz 5 der Landessatzung.
2 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft
Die Aufgaben der AG Programm umfassen:
- Beratung und Hilfe bei Antragserstellung und -einreichung, sowie Lektorat von Beschlussvorlagen aller Antragstypen
- Redaktionelle Überarbeitung und Vorbereitung der Programme zur Abstimmung auf Parteitagen des Landesverbandes
- Laufende Kontrolle der Aktualität und Statusänderungen von Positionspapieren des Landesverbandes
- Bereinigung von Fehlern oder Falschinformationen in Programmen und Positionspapieren des Landesverbandes
- Ausarbeitung von Vorschlägen zu Tagesordnungen für kommende Parteitage
- Mitwirkung in Antragskommissionen bei Parteitagen des Landesverbandes
- Sichtungen von Anträgen anderer Parteigliederungen zur eventuellen Übernahme und Weiterverarbeitung
- Einladungen zu Diskussionsrunden zur Vorstellung aktueller Arbeitsergebnisse
3 Koordinatoren
Die AG Programmkommission wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden. Die Wahl findet einmal im Jahr statt. § 23 der Landessatzung findet Anwendung. Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). §24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung. Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht. Eine Abwahl der Koordinatoren ist nach vorheriger Ankündung und fristgemäßer Einladung zur Sitzung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der AG Programmkommission möglich.
4 Beschlussfassung
Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. Es soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden. Jedes Mitglied der AG Programmkommission hat das Recht, seine Meinung zu äußern. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AG-Mitglieder zustimmen. Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der anwesenden Koordinatoren gefällt. Die Entscheidungen bezüglich des Tagesgeschäftes werden von den Lenkungsteams getroffen.
4.1 Allgemeine Beschlüsse
Alle aktiven Mitglieder in der AG Programmkommission haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
4.2 Vetorecht für Koordinatoren
Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei Entscheidungen zu 4.1. ein Vetorecht. In diesem Fall muss ein neuer Beschluss herbei geführt werden. Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der AG Programmkommission überstimmt werden.
5 Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der TF-Wahlkampf
Mitglieder der AG Programmkommission, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der AG Programmkommission teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird. Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Programmkommission gestrichen.
6. Kommunikation innerhalb der AG Programmkommission/ Sitzungen
6.1. Sitzungen
Die AG Programmkommission hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.
6.2 Mailingliste
Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (E-Mail: brb-ag-pk@lists.piratenpartei.de) zu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten der übrigen Teams wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht. Die Registrierung erfolgt über https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/brb-agpk Unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!
7 Aufgabenverteilung
Die Verteilung der Aufgaben wird in den Sitzungen der AG Programmkommission festgelegt und an geeigneter Stelle im Wiki veröffentlicht.
8 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Programmkommission. Protokolle sind zeitnah zu veröffentlichen.