Vorstand/Beschluss/2014-076
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Thema: Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 17.10.2014
Status: angenommen
Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme
Der Landesvorstand möge beschließen:
Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] wird ein Verfahren zur Einleitung einer Ordnungsmassnahme nach § 6 der Landessatzung eingeleitet.
Begründung
Die Begründung liegt dem Landesvorstand vor. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist die Begründung nicht öffentlich zu machen.
Abstimmung
Abstimmung: | 2014-076 |
Dafür: | Andreas, Micha, Jens, Jörg Jürgen |
Dagegen: | Lutz |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | Mandy |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | keine |