Vorstand/Beschluss/B2017-033
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Thema: Beitragsminderungen im Bund bearbeiten
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 24.05.2017
Status: abgelehnt
Thema: Beitragsminderungen im Bund bearbeiten
- Der Landesvorstand Brandenburg möge beschließen, dass bei der Bundesmitgliederverwaltung eingehende Anträge auf Beitragsminderung auch von der SG Mitgliederbetreuung entschieden werden dürfen. Sonderfälle (längerfristige, unklare o. rückwirkende Minderungen etc.) werden weiterhin an die jeweiligen Landesverbände weitergeleitet.
Begründung
- Seit dem Bundesparteitag 2017.1 liegt die Zuständigkeit für eingehende Minderungsanträge beim jeweilgen Landesvorstand, sofern die Landessatzung nichts anderes regelt. Anträge die in der Bundesmitgliederverwaltung eingehen, werden von der SG Mitgliederbetreuung an die jeweilige Landesmitgliederverwaltung weitergeleitet, damit dort über den Antrag entschieden und der Vermerk im CRM gemacht werden kann. Da in den meisten Fällen die Minderung ohne Anforderungen von Belegen etc. genehmigt wird, kann man sich diesen Schritt auch sparen, und so eine schnellere Bearbeitung für das Mitglied erfolgen. Ähnlich wie schon bei Austritten oder Änderungen der Adresse kann die zuständige Landesmitgliederverwaltung in BCC gesetzt werden, und wird so über die postiven Entscheidungen informiert.
Anmerkung
Bitte hier rein oder weglassen! :-)
Abstimmung
Abstimmung: | B2017-033 |
Dafür: | Thomas |
Dagegen: | Guido, Jeannette, Stefan |
Enthaltung: | Frank |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | abgelehnt |
Bemerkung: | keine |
Protokoll
siehe Vorstandssitzung vom 24.05.2017