Hauptmenü öffnen

PiratenWiki β

Vorstand/Beschluss/2011-032

< Vorstand‎ | Beschluss
Version vom 2. Januar 2012, 08:48 Uhr von Niemand (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Zurück zur Übersicht der Beschlüsse


Thema: Beauftragung zur Verfassungsklage
Name: Beschlussvorlage
Datum: 25.07.2011
Status: angenommen

Thema: Beauftragung und Vorbereitung einer Verfassungsklage

Der Vorstand möge beschließen, das Mitglied Sven Weller damit zu beauftragen, eine Verfassungsklage gegen das Sammeln von Unterstützerunterschriften nur mit Amtseintrag vorzubereiten und in spätestens 3 Monaten dem Landesvorstand den Arbeitsstand vorzulegen, um eine daraus resultierende Verfassungsklage dann in Angriff zu nehmen.

Begründung

Durch meine Erfahrungen beim Sammeln von UUs 2009 für den Bundestag; das Anschieben von UU Sammeln in LSA für die LTW; das Sammeln für den Direktkandidaten Robert in MVP für die LTW und besonders beim Vergleich zwischen der OB-Wahl in Potsdam 2010, wo ich mehr als 5 Tage half, die 112 UUs zusammen zu bekommen, und dem Sammeln der UUs auf dem Amt in BRB Juli 2011 und mehr als mind. 70h dort investieren zu müssen, um überhaupt es möglich zu machen, dort als OB-Kandidat antreten zu können, muss ich feststellen, dass diese Hürde in Brandenburg unzulässig und unverhältnismäßig hoch ist.
Wir als Piraten Brandenburg haben im Grundsatzprogramm beschlossen, solche Hürden abbauen zu wollen. Wir wollen u.a. einen leichteren Zugang zu solchen Ämtern und Mandaten, um die demokratische Vielfalt zu fördern. Es muss den Bürgerinnen und Bürgern auch dann möglich sein, sich für ein solches Amt aufstellen zu lassen, wenn diese keine 70h und mehr Zeit für das Sammeln von UUs oder ohne keinen großen Verein hinter sich haben - zumal die Hürde, die Unterschrift nur auf dem Amt mit Prüfung zu leisten, noch dazu diesen Vorgang enorm verstärkt.

Anmerkung

Ich sehe es als meine Pflicht als Mitglied des Landesvorstands und als Wahlkampfkoordinator, hier eine Verfassungsklage einzureichen. Nur so können wir unsere Ziele aus dem Grundsatzprogramm versuchen nachzukommen, wenn wir gegen solche Hürden aufbegehren.

Abstimmung

Abstimmung: Beschluss 2011-032
Dafür: Markus, Holger, Eik, Sven, Clara
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt: Oliver
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine


Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 26.07.2011