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Aufstellungsversammlung/WK59 2

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Version vom 11. Juni 2013, 18:20 Uhr von Jesthan (Diskussion | Beiträge) (Aufstellungsversammlung WK 59)

Erneute Aufstellungsversammlung WK 59 für die Bundestagswahl 2013 sowie Aufstellungsversammlung für die Landratswahl in MOL

Die neue Aufstellungsversammlung des Direktkandidaten der Piratenpartei Brandenburg für den Wahlkreis 59 zur kommenden Bundestagswahl findet am 15 Juni in Strausberg statt. Im Anschluss findet am selben Ort die Aufstellungsversammlung zur Wahl eines Kandidaten für die zeitgleich zur Bundestagswahl stattfindende Landratswahl in Märkisch Oderland statt.

Datum und Veranstaltungsort

  • Datum: 15 Juni 2013 (Samstag)
  • Ort: Gaststätte Zur Fähre, 15344 Strausberg, Große Str. 1
  • Zeit: Aufstellungsversammlung WK 59: ab 10 Uhr, Aufstellungsversammlung Landratswahl im Anschluss ab 12:30 Uhr.
  • Karte:
  • Streaming:

Einladungen und Tagesordnung (insgesamt 2 Veranstaltungen)

Aufstellungsversammlungen WK 59

Der Landesvorstand beruft eine neue Aufstellungsversammlung zur Wahl eines Direktkandidaten für den Wahlkreis 59 für die Bundestagswahl 2013 ein.

Zeit: Samstag, der 15.06.2013; Beginn: 10.00 Uhr
Ort: Gaststätte Zur Fähre, 15344 Strausberg, Große Str. 1

Tagesordnung:

  • TOP 1. Begrüßung, Formalia, Wahl der Versammlungsämter
  • 1.1. Eröffnung
  • 1.2. Wahl der Versammlungsämter
  • 1.2.1. Wahl eines Versammlungsleiters
  • 1.2.2. Wahl des Protokollführers
  • 1.2.3. Wahl des Wahlleiters, Bestimmung der Wahlhelfer
  • 1.3. Beschluss über die Zulassung von Gästen
  • 1.4. Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen
  • 1.5. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung
  • 1.6. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • TOP 2. Beschluss zur Tagesordnung
  • TOP 3. Bestimmung der Zeugen
  • TOP 4. Beschluss der Geschäftsordnung
  • TOP 5. Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  • TOP 6. Vorstellung der Bewerber und ihrer Programme
  • TOP 7. Wahl des Wahlkreisbewerbers
  • TOP 8. Wahl einer Vertrauensperson und ggf. eines Stellvertreters
  • TOP 9. Sonstiges
  • TOP 10. Schluss der Versammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers


Aufstellungsversammlungen Landratswahl MOL

Desweiteren beruft der Landesvorstand eine Aufstellungsversammlung zur Wahl eines Kandidaten für die zeitgleich zur BTW stattfindende Landratswahl in Märkisch Oderland ein.

Zeit: Samstag, der 15.06.2013; Beginn: 12.30 Uhr
Ort: Gaststätte Zur Fähre, 15344 Strausberg, Große Str. 1

Tagesordnung:

  • TOP 1. Begrüßung, Formalia, Wahl der Versammlungsämter
  • 1.1. Eröffnung
  • 1.2. Wahl der Versammlungsämter
  • 1.2.1. Wahl eines Versammlungsleiters
  • 1.2.2. Wahl des Protokollführers
  • 1.2.3. Wahl des Wahlleiters, Bestimmung der Wahlhelfer
  • 1.3. Beschluss über die Zulassung von Gästen
  • 1.4. Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen
  • 1.5. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung
  • 1.6. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • TOP 2. Beschluss zur Tagesordnung
  • TOP 3. Bestimmung der Zeugen
  • TOP 4. Beschluss der Geschäftsordnung
  • TOP 5. Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  • TOP 6. Vorstellung der Bewerber und ihrer Programme
  • TOP 7. Wahl des Wahlkreisbewerbers
  • TOP 8. Ggfs. Wahl einer Vertrauensperson und ggf. eines Stellvertreters
  • TOP 9. Sonstiges
  • TOP 10. Schluss der Versammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers


Allgemeine Hinweise

Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung des Direktkandidaten im Bundesland Brandenburg im Wahlkreis 59 (Märkisch Oderland - Barnim II) wahlberechtigt und für die Versammlung akkreditiert worden ist. Dies gilt analog für die Aufstellungsversammlung zur Landratswahl (Märkisch Oderland). Für einen entsprechenden Nachweis der Wahlberechtigung ist das Mitglied selbst verantwortlich. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis mit dem Eintrag der Meldeanschrift ggfls. zuzüglich eine Meldebescheinigung mitzubringen. Wer nur einen Reisepass vorlegen kann, soll eine Meldebescheinigung vorlegen, oder muss eine eidesstattliche Versicherung über seine Wahlberechtigung abgeben. Für die Folgen einer ungültigen Aufstellungsversammlung wegen unrichtiger Angaben zur Wahlberechtigung haftet der Teilnehmer.

Jeder Deutsche, der am Tag der Bundestagswahl 18 Jahre alt wird und dem das passive Wahlrecht nicht entzogen worden ist, kann aufgestellt werden. Allerdings muss er von einem stimmberechtigten Mitglied der jeweiligen Aufstellungsversammlung vorgeschlagen werden.

Die Kandidaten werden nachdrücklich darum gebeten, eine Wählbarkeitsbescheinigung mitzubringen http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/anlage_16_123.html Die Bescheinigung ist von der Gemeindebehörde kostenfrei zu erteilen.

Im Falle von größerem Zeitbedarf kann sich die zweite Aufstellungsversammlung zeitlich etwas verlagern. Die Wahlberechtigten wie auch die Kandidaten sind angehalten, sich selbst durch die Parteimedien aktuell über den Sachstand zu informieren.

Kandidaten Aufstellungsversammlung WK 59

Sozialerpirat

Kandidaten Landratswahl MOL

Andreas

Versammlungsämter & Orga

Versammlungsämter

Versammlungsleiter

Versammlungsleitung (Helfer)

Protokollführer

Wahlleiter

Wahlhelfer

Vorlagen für die Wahlleitung/Wahlhelfer


Stimmkarten, Stimmzettel, Wahlurnen

Teilnehmer

Aufstellungsversammlung WK 59

Aufstellungsversammlung Landratswahl MOL

Kann leider nicht kommen

Hätte euch gerne unterstützt, bin aber an diesem WE seit langem verplant. Wünsche euch viel Erfolg.