Bundestagswahl 2013/Kandidaten/FAQ
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Taskforce Wahlkampf |
Aufstellungsversammlungen |
Protokoll |
Kandidaten |
Fragen & Antworten |
Barnim |
Brandenburg an der Havel |
Cottbus |
Dahme-Spreewald |
Elbe-Elster |
Frankfurt (Oder) |
Havelland |
Märkisch-Oderland |
Oberhavel |
Prignitz und Ostprignitz-Ruppin |
Potsdam-Mittelmark |
Oberspreewald-Lausitz |
Oder-Spree |
Potsdam |
Spree-Neiße |
Teltow-Fläming |
Uckermark
Fragen & Antworten
- Müssen die Direktkandidaten in dem Wahlkreis wohnen?
- Nein, das ist in rechtlicher Hinsicht nicht erforderlich. --Nr 75:in spe 19:16, 12. Feb. 2012 (CET)
- Kann man sich gleichzeitig als Direkt- und Listenkandidat aufstellen?
- Ja, die Aufstellung einer Person als Direkt- und zugleich auch als Listenkandidat für eine Partei ist uneingeschränkt möglich.--Nr 75:in spe 14:01, 13. Feb. 2012 (CET)
- Angenommen die Piratenpartei bekommt bei den Wahlen 5%, in Brandenburg erreichen die Piraten jedoch nur 3%. Ziehen in dem Fall 5% oder 3% der Brandenburger Piraten in den Bundestag ein?
- Die Sitzverteilung richtet sich nach dem in § 6 BWahlG niedergelegten Berechnungsverfahren ( Diese Norm war und ist erneut Gegenstand von Verfassungsbeschwerden, in denen es im Kern um das negative Stimmgewicht und die Überhangmandate geht).
- Verkürzte Darstellung:
- Nach der derzeitigen Fassung werden zunächst anhand der Wahlbeteiligung (Wählerzahl) in den einzelnen Bundesländern, die Anzahl der jedem Bundesland zukommenden Sitze im Bundestag ermittelt (sog. „Oberverteilung“).
- Anhand der erhaltenen Zweitstimmen je Landesliste (der Parteien im Land) werden die zuvor errechneten dem Bundesland zukommenden Sitze auf die Landesverbände der Parteien verteilt (sog. „Unterverteilung“).
- Verbleibende „Reststimmen“ werden nach dem Verfahren in § 6 Abs 2a BWahlG verteilt.
- Man könnte also sagen, dass für den Einzug der Brandenburgischen Piraten in den Bundestag das Ergebnis der Bundespartei im Wesentlichen nur im Hinblick auf die 5 %-Klausel (die am Bundeswahlergebnis anknüpft) von Bedeutung ist. Das Erringen von Mandaten richtet sich in erster Linie nach dem „Landesergebnis“ - also den 3 % in der Frage.
- Grobe Rechnung(1):
- Wenn man die Daten der Bundestagswahl von 2009 zugrundelegt, entspräche ein Ergebnis von 3 % etwa 42759 Stimmen, woraus sich ein Zahlenbruchteil größer 0,5 ergäbe. Wenn man weiter unterstellt, dass die Divisoren nicht heraufgesetzt werden müssen, würde es bei 3 % im Land knapp für einen Sitz reichen. --Nr 75:in spe 15:47, 14. Feb. 2012 (CET)
- (1) vorbehaltlich genauer Berechnung