Hauptmenü öffnen

PiratenWiki β

Archiv/AG Satzung/Protokolle/2010-05-27

< Archiv‎ | AG Satzung‎ | Protokolle

Tagesordnung

Ort & Uhrzeit

Teilnehmer

  1. Bastian
  2. Lars
  3. Nixus_Minimax
  4. 701

Gäste

  1. Uk
  2. Petra
  3. FireFox

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung

Lars eröffnet die Sitzung um 20:15h.

TOP 2 Formalia

  • Wahl eines Versammlungsleiters und Eröffnung der Sitzung durch diesen
  • Vorschlag Lars, einstimmig so angenommen.
  • Protokoll: gemeinsam
  • Anmerkung von Sven: Die AG TDBD hat im Konsens befunden, dass GOs für AGs als unnütz empfunden werden. Die AG Satzung nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 3 Lücken füllen

  • 1. Die AG berät über den folgenden Formulierungsvorschlag zu § 2 Abs 2 und 3 SE
(2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand der niedrigsten Gliederung nach Zustimmung des Landesvorstandes. Diese gilt als erteilt, wenn der Landesvorstand sich nicht innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeauftrag äußert.
Besteht keine den Beitrittsort umfassende Gliederung, so entscheidet der Landesvorstand. Die nachfolgenden Gliederungen können die Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern dem Landesverband übertragen. Der Landesvorstand entscheidet dann im Einvernehmen mit den Vorständen der Gliederungen.
(2) Gegen die Aufnahme eines Mitgliedes kann der Landesverband sowie der Aufnahme in eine nachfolgende Gliederung begründet widersprechen, mit der Wirkung, dass der Antragsteller nicht oder nur mit Auflagen Mitglied im Landesverband wird.
Enthaltung 1
Dafür 3
  • so beschlossen
  • Einwand Sven zu § 6 Abs. 3 und 5 hinsichtlich der Befugnisse des LaVo:
wird nochmal für die nächste Sitzung zur Diskussion gestellt.
  • 2. Die AG berät über dynamische oder statische Verweisungen in § 6 Abs 6 SE.
(6) Der Landesvorstand ist zu Ordnungsmaßnahmen gegenüber Gebietsverbänden nach § 6 Abs 6 der Bundessatzung in der auf der Gründungsversammlung am 10.September 2006 in Berlin beschlossenen, auf dem Bundesparteitag vom 04. - 05. Juli 2009 in Hamburg geänderten Fassung befugt; § 6 Abs 7 der Bundessatzung in der im ersten Halbsatz genannten Fassung findet entsprechende Anwendung.
  • Anmerkung: in (6) evtl. Bezug streichen
Nicht streichen: ja 3
Enthaltung 1
  • angenommen (wird nicht gestrichen).

TOP 4 Behandlung §§ 11, 12, 13 und 14 Entwurf 4

  • § 11 Stimmrecht
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Landesparteitags sind die anwesenden, nach § 3 Abs 4 stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes.
(2). Der Landesparteitag kann durch Beschluss Gäste zulassen. Ein Stimmrecht haben Gäste nicht.
  • konsent

  • § 12 Beschlussfähigkeit
(1) Der Versammlungsleiter stellt die Beschlussfähigkeit fest.
(2) Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 von Hundert ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Im Falle, dass ein Landesparteitag nicht beschlussfähig ist, wird unverzüglich ein neuer Landesparteitag einberufen, der immer beschlussfähig ist.
Ein anderes gilt für Abstimmungen für § 27 dieser Satzung.
(3) Beschlüsse des Landesparteitages werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt.
  • konsent bis auf "anwesende Mitglieder" (Problematik Enthaltungen).

  • § 13 Aufgaben
(1) Der Landesparteitag nimmt bei Ablauf der Wahlperiode den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung. Vor der Beschlussfassung über den finanziellen Teil des Vorstandsberichtes nimmt er den Bericht der Rechnungsprüfer/innen entgegen.
(2) Der Landesparteitag beschließt ein Wahlprogramm, das seine wesentlichen Grundlagen im jeweiligen Wahlprogramm der Bundespartei findet.
(3) Der Landesparteitag beschließt insbesondere über die Satzung, die Finanzordnung Beitrags- und Kassenordnung, die Datenschutzordnung und den Haushalt des Landesverbandes.
(4) Der Landesparteitag beauftragt zur Rechnungsprüfung und zum Datenschutz und nimmt jährliche Berichte der von ihm Gewählten entgegen.(gekürzt)
  • konsent bis auf "und zum Datenschutz".

  • § 14 Leerparagraph

TOP 5 Beratung über Bestimmungen zum Zusammentritt des LPT

  • 1. Vorankündigung; § 8 Abs 3 Entwurf 5
(3) Die Einberufung eines ordentlichen Parteitages im Sinne des § 9 Abs 1 soll spätestens 2 Wochen vor der Einberufung auf der Webseite des Landesverbandes piratenbrandenburg.de angekündigt werden. Unterbleibt diese Ankündigung, so ist dies unbeachtlich.
  • konsent nach Erklärung, wie diese Regelung zu handhaben ist.
  • 2. Ladung; § 9 Entwurf 5
  • § 9 Ladung
(1) Der Landesvorstand lädt vier Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein.
(2) Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist auf bis zu zwei Wochen verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden. Die Einladungsfrist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Der so einberufene Landesparteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen.
Alternative 1:
(3) Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichtung auf der Webseite piratenbrandenburg.de und durch E-Mail an die Mitglieder. Einer Signatur nach § 126a Abs 1 BGB iVm mit dem Signaturgesetz bedarf es nicht. Es obliegt den Mitgliedern, dem Vorstand ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und die technischen Zugangsvoraussetzungen in ihrem Bereich selbst sicherzustellen. Ist die E-Mail an die vom Mitglied mitgeteilte E-Mail-Adresse nicht zustellbar, so genügt der Vorstand seiner Einladungspflicht mit der Veröffentlichung auf der Webseite piratenbrandenburg.de. Alternativ kann die Einladung auch schriftlich mit einfachem Brief übermittelt werden. Wenn ein Mitglied der Einladung durch E-Mail rechtzeitig vor Einberufung eines LPT oder bei Aufnahme widerspricht, ist es per einfachem Brief einzuladen. Der Widerspruch gilt fort.
Alternative 2:
(3) Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichtung auf der Webseite piratenbrandenburg.de. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Landesvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben. Ansonsten erfolgt die Einladung schriftlich. Für die Rechtzeitigkeit der Absendung gilt das Datum des Poststempels.
Alternative 3:
(3) Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichtung auf der Webseite piratenbrandenburg.de und durch einfachen Brief oder E-Mail an die Mitglieder. Einer Signatur nach § 126a Abs 1 BGB iVm mit dem Signaturgesetz bedarf es nicht. Wenn ein Mitglied dem Landesvorstand bekundet, dieses per E-Mail einzuladen, ist das Mitglied verpflichtet, die technischen Zugangsvoraussetzungen in seinem Bereich selbst sicherzustellen. Bekundet das Mitglied dies nicht, ist mit einfach Brief einzuladen.
  • Abs. 3 wird auf der nächsten Sitzung weiter verifiziert.
(4) Spätestens 7 Tage vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut auf der Homepage im Wiki des Landesverbandes Brandenburg zu veröffentlichen.
  • konsent
(5) Sofern dies geboten ist, enthält die vorläufige Tagesordnung nach Abs 1 zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eine kurze Beschreibung der zu behandelnden Angelegenheiten. Wahlen sind ausdrücklich anzukündigen. Auf genauere Beschreibungen, Anträge und Entwürfe wird direkt verlinkt. Die verlinkten Unterseiten müssen sich auf den Web- oder Wikiseiten von piratenbrandenburg.de befinden und erhalten eine geeignete Kennzeichnung. Eine Veränderung der Unterseiten erfolgt nur durch den Vorstand. Werden im Wiki Kandidatenlisten aufgestellt, so sollen sie direkt auf die Seite der vorläufigen Tagesordnung bzw die passende Unterseite verlinkt werden.
  • konsent

  • § 10 Entwurf 5
  • § 10 Tagung
(1) Der Landesparteitag findet mindestens einmal jährlich statt. Der Landesparteitag tagt parteiöffentlich, sofern er nicht eine weitergehende Öffentlichkeit beschließt.
(2) Der Landesparteitag wählt zu Beginn mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, die sich durch Einladung oder Mitgliedsausweis gegenüber dem, der die Landesparteitag einberufen hat, ausgewiesen haben, den Versammlungsleiter.
Die Wahl des Versammlungsleiters wird von dem geleitet, der zum Landesparteitag einberufen hat. Zur Unterstützung des Versammlungsleiters kann ein bis zu sechsköpfiges Tagungspräsidium gewählt werden. Es sollen mindestens zwei Stellvertreter gewählt werden.
(3) Der Versammlungsleiter eröffnet nach seiner Wahl den Landesparteitag. Stehen Wahlen nach § 16 auf der Tagesordnung, so veranlasst er die Wahl eines Wahlleiters sowie einer angemessenen Zahl von Wahlhelfern.
(4) Der Landesparteitag wird durch den Versammlungsleiter geleitet Er wird von den Stellvertretern unterstützt. Der Versammlungsleiter veranlasst die Wahl der Protokollführung; es sollen mindestens zwei Protokollführer gewählt werden. Ihm obliegt die Akkreditierung; er kann neue Akkreditierungspiraten bestimmen oder die des Landesvorstandes übernehmen.
(5) Über Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der Protokollführung unterschrieben wird. Wahlprotokolle werden vom Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.
  • grds, konsent, wird auf der nächsten Sitzung abgeschlossen.
  • 4. Gegebenenfalls Beschlussfassung oder Vertagung

TOP 6 Umreißen des möglichen Abschnittes Landes-Arbeitsgemeinschaften in der Satzung

durch Bastian
  • wird vertagt.

TOP 7 Bestimmung des Termins der nächsten virtuellen Zusammenkunft

  • Nächste Sitzung 10.06.2010 21.30h.

TOP 8 Schließen der Sitzung

  • Sitzung um 00:42 (!!!) geschlossen.