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Änderungen

Parteitag/2015.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 009

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Zu Modul 3: Der Landesparteitag hat bei Beauftragungen Vorrang gegenüber dem Landesvorstand. Gleichzeitig wird dem Landesvirstand ermöglicht, in Notfällen regulierend einzugreifen.
Zu Modul 4: Für den Fall, dass sich regionale Gliederungen (also Regional-, Kreis- oder Stadtverband) auflösen, ist ein Ansprechpartner für regionale Belange sicherlich sinnvoll. Die Befugnisse sind zunächst durch den Landesvorstand festzulegen. Falls sich virtuelle Kreisverbände (vKV, gemäß Antrag SA010 dann Landessatzung § 5 (6)) bilden, ist eine regionale Abdeckung gegeben, und eine Regionalbeauftragung durch den Landesvorstand erübrigt sich.
Zu Modul 5: Eine landeseigene Beauftragten-Geschäftsordnung soll die für den Bundesverband mit landeseigenen Besonderheiten, einschließlich möglicher beschlossener Änderungen/Ergänzungen nachvolziehbar ersetzen. Das letzte Wort darüber hat der Landesparteitag, da Beauftragungen das Potenzial zu Kontroversen bieten.
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