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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 009

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Die Seite wurde neu angelegt: „{{DefaultAntrag |gliederung=Landesverband |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2015.1 |autor=Tojol |antragstyp=Sonstiger Antrag |titel=Beauftragten-GO |zusam…“
{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2015.1
|autor=Tojol
|antragstyp=Sonstiger Antrag
|titel=Beauftragten-GO
|zusammenfassung=Beauftragten-Geschäftsordnung für den Landesverband Brandenburg
|text=Der Landesparteitag möge modular beschließen:

Modul 1: Der Landesverband wendet bis zur Verabschiedung einer eigenen Beauftragten-Geschäftsordnung die Beauftragten-Geschäftsordnung der Bundespartei[1] sinngemäß an.

Modul 2: Zu den Aufgaben von Themenbauftragten gehört gegebenenfalls die geeignete Zusammenarbeit mit bestehenden oder neu zu gründenden Arbeitsgemeinschaften im jeweiligen Themenfeld.

Modul 3: Beauftragungen können durch den Landesparteitag erfolgen und gelten bis zur Niederlegung der Beauftragung, längstens bis zu einem abweichenden Beschluss auf einem nachfolgenden Landesparteitag oder bis zum Entzug der Beauftragung durch den Landesvorstand nach Feststellung der wiederholten groben Verletzung der Regelungen der Beauftragten-Geschäftsordnung. Der Entzug ist unmittelbar wirksam, kann jedoch schiedsgerichtlich angefochten werden.

Modul 4: Der Landesvorstand wird aufgefordert, Regelungen für Beauftragte für nicht durch regionale Gliederungen abgedeckte Regionen auszuarbeiten. Er wird aufgefordert, auf Basis dieser Regelungen Regionalbeauftragungen auszusprechen.

Modul 5: Der Landesvorstand wird aufgefordert, eine eigene Beauftragten-Geschäftsordnung für den Landesverband zu erarbeiten und zu beschließen. Dem folgenden Landesparteitag ist Gelegenheit zu geben, über sie zu befinden.

|begruendung=[1] Die Beauftragten-Geschäftsordnung der Bundespartei fand sich bei Antragstellung unter http://vorstand.piratenpartei.de/beauftragungen/geschaeftsordnung-beauftragte/

Hiermit sollen verbindliche und nachvollziehbare Regelungen für Beauftragungen auf Landesebene geschaffen werden.

Zu Modul 1: Klarstellung, auf welcher Basis Beauftragungen ohne eine eigene landesverbandeigne GO erfolgen.

Zu Modul 2: Die Einbindung von AGs (wenn vorhanden) soll einem Gegeneinander- oder Nebeneinanderarbeiten entgegen wirken. Die Kompetenzen des Beauftragten sind durch die GO geregelt; den AGs kommt die Aufgabe einer Begleitung der Beauftragtentätigkeit sowie einer (programmatischen) Weiterentwicklung zu.

Zu Modul 3: Der Landesparteitag hat bei Beauftragungen Vorrang gegenüber dem Landesvorstand. Gleichzeitig wird dem Landesvirstand ermöglicht, in Notfällen regulierend einzugreifen.

Zu Modul 4: Für den Fall, dass sich regionale Gliederungen (also Regional-, Kreis- oder Stadtverband) auflösen, ist ein Ansprechpartner für regionale Belange sicherlich sinnvoll. Die Befugnisse sind zunächst durch den Landesvorstand festzulegen.

Zu Modul 5: Eine landeseigene Beauftragten-Geschäftsordnung soll die für den Bundesverband mit landeseigenen Besonderheiten, einschließlich möglicher beschlossener Änderungen/Ergänzungen nachvolziehbar ersetzen. Das letzte Wort darüber hat der Landesparteitag, da Beauftragungen das Potenzial zu Kontroversen bieten.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2015.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Tojol
}}

=== Unterstützung / Ablehnung ===

==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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# ...

==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...

=== Diskussion ===
Bitte hier rein.

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==== Argument 2 ====
Dein Argument?
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