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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 010

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Die Seite wurde neu angelegt: „{{DefaultAntrag |gliederung=Landesverband |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2016.1 |autor=Thomas(OHV) |antragstyp=Satzungsänderungsantrag |titel=Änderun…“
{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.1
|autor=Thomas(OHV)
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Änderung des '''§ 21 Das Landesschiedsgericht''' der Landessatzung
|zusammenfassung=1. Nur '''stimmberechtigte''' Mitglieder können ins LSG gewählt werden.

2. Redaktionelle Änderung zur Homogenisierung der Satzung: '''Pirat''' wird '''Mitglied'''
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, in '''§ 21 Abs. 1 Satz 2''' festzulegen, dass nur '''stimmberechtigte''' Mitglieder der Piratenpartei als Richter oder Ersatzrichter gewählt werden können.

Weiterhin möge die Hauptversammlung beschließen, in '''§ 21 Abs. 3 Satz 1''' der Landessatzung die Formulierung '''Piraten''' durch die Formulierung '''Mitglieder''' zu ersetzen.
|begruendung=Durch die neue Formulierung wird klargestellt, dass nur stimmberechtigte Mitglieder in das Landesschiedsgericht gewählt werden können. Mitglieder ohne Stimmrecht zeigen nicht die für die Ausübung des Amtes notwendige Verbundenheit zur Partei.

'''Neue Fassung: '''

'''§ 21 Das Landesschiedsgericht'''

(1) Der Landesverband richtet ein Landesschiedsgericht ein.
'''Das Landesschiedsgericht setzt sich aus stimmberechtigten Mitgliedern der Piratenpartei zusammen.'''
Es wird auf Grundlage der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung tätig.

(3) Der Parteitag wählt fünf '''Mitglieder''' zu Richtern, die gemeinsam das Gericht bilden.
In einer weiteren Wahl werden zwei Ersatzrichter bestimmt, wobei die Stimmenzahl über die Reihenfolge der Ersatzrichter entscheidet.

'''Alte Fassung:'''

'''§ 21 Das Landesschiedsgericht'''

(1) Der Landesverband richtet ein Landesschiedsgericht ein.
Das Landesschiedsgericht wird auf Grundlage der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung tätig.

(3) Der Parteitag wählt fünf '''Piraten''' zu Richtern, die gemeinsam das Gericht bilden.

In einer weiteren Wahl werden zwei Ersatzrichter bestimmt, wobei die Stimmenzahl über die Reihenfolge der Ersatzrichter entscheidet.
|piratenpad=|piratenpad=https://ohv.piratenpad.de/undefined
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Thomas(OHV)
}}

=== Unterstützung / Ablehnung ===

==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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# ?
# ...

==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...

=== Diskussion ===
Bitte hier rein.

==== Argument 1 ====
Dein Argument?

==== Argument 2 ====
Dein Argument?
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