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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 010

804 Bytes hinzugefügt, 15:45, 12. Jan. 2016
Diskussion
=== Diskussion ===
Bitte hier reinHier kam per Twitter von @coraxaroc der berechtigte Hinweis auf Abschnitt C, § 1 Abs.2 der Schiedsgerichtsordnung in dem darauf hingewiesen wird, dass diese für Schiedsgerichte jeder Ordnung bindend sei. In § 3 Abs. 1 S. 1 SGO wird festgelegt: " Die Mitgliederversammlung wählt drei Piraten zu Richtern." Hier wird also nicht zwischen stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten Mitgliedern unterschieden. Mitglieder, die ihren Beitrag ohne Grund nicht zahlen, tragen eine erhebliche Mitschuld an der schlechten finanziellen Lage der Partei.  Weshalb sollte man also jemandem, der die Partei offensichtlich nicht mehr unterstützen möchte und infolge fehlender Stimmberechtigung auch kein aktives Wahlrecht mehr besitzt, ein passives Wahlrecht einräumen?Aus meiner Sicht ist das nicht mehr gerechtfertigt.  
==== Argument 1 ====
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