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Über die Versammlung Von der Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift (parteiintern ein Protokoll) nach durch den gesetzlichen Vorschriften während der Versammlung Protokollführer anzufertigen. Aus Dieses dient dem Nachweis des ordnungsgemäßen Ablaufs der Niederschrift muss die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Bewerber (mit der Festlegung ihrer Reihenfolge, Angaben über die Art, den Ort AV im Falle von Widersprüchen und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder sowie das Ergebnis) hervorgehenanfechtungen. Das Protokoll ist von dem Versammlungsleiter zu verlesen, durch die Versammlung zu genehmigen und vom Versammlungsleiter und zwei weiteren wahlberechtigten Teilnehmern der Versammlung daher gewissenhaft zu unterschreiben. Der Versammlungsleiter führen und die Unterschriftsleistenden versichern gegenüber dem Wahlleiter durch ihre Unterschrift an Eides statt, dass die Aufstellung der Bewerber entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in geheimer Abstimmung erfolgt ist ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 §33 Abs. 5, 6 BbgKWahlG]). Eine bewusst falsche Bezeugung ist strafbargut aufzubewahren!
→Das Protokoll
== Das Protokoll ==
Zusätzlich gibt es ein amtliches Protokoll der Aufstellungsversammlung nach den gesetzlichen Vorschriften ([https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Mustervordruck_Anlage_9a__Niederschrift_ueber_die_Bestimmung_der_Bewerber_fuer_die_Wahl_der_Vertretung.pdf Anlage 9a]). Dieses ist ebenfalls auszufüllen und später zusammen mit den anderen Unterlagen beim Wahlleiter einzureichen. Zudem ist Aus der Niederschrift muss die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Bewerber (mit der Festlegung ihrer Reihenfolge, Angaben über die Art, den Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder sowie das Ergebnis) hervorgehen. Das amtliche Protokoll ist von dem Versammlungsleiter zu verlesen, durch die Versammlung zu genehmigen und vom Versammlungsleiter und zwei weiteren wahlberechtigten Teilnehmern der Versammlung zu unterschreiben. Der Versammlungsleiter und die Unterschriftsleistenden versichern gegenüber dem Wahlleiter durch ihre Unterschrift an Eides statt, dass die Aufstellung der Bewerber entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in geheimer Abstimmung erfolgt ist ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 §33 Abs. 5, 6 BbgKWahlG]). Eine bewusst falsche Bezeugung ist strafbar! {{OrangeBox1|Es wird dringend empfohlen, eine Kopie des Protokolls anfertigenbeider Protokolle anzufertigen, ebenfalls diese unterschreiben und sicher verwahren zu lassen. Auf diese Weise ist die Verfügbarkeit eines weiteren Protokolls auch im Verlustfall des Originals sichergestellt.}}
== Anzufertigende Dokumente ==