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K
→Zeugen
=== Zeugen ===
Des Weiteren beauftragt die Versammlung (in offener Abstimmung) zwei Teilnehmer, die neben dem Versammlungsleiter die gesetzlich vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung gegenüber dem zuständigen Wahlleiter abgeben. ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 § 33 Abs. 6 KWahlG]). Die Funktion des Zeugen kann grundsätzlich jeder Teilnehmer mit Ausnahme des Versammlungsleiters übernehmen.
== Ablauf der AV ==