9.312
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Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Lösung von Konflikten.
(4) Der Vertrauensbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht, sofern er von den Beteiligten hiervon nicht entbunden wird.
entbunden wird. (5) 1Der Vertrauensbeauftragte strebt - mit Einverständnis der Beteiligten - eine einvernehmliche Konfliktlösung an.
| Begründung =