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Antragsfabrik/Vertrauensbeauftragter

19 Bytes hinzugefügt, 10:56, 18. Mai 2012
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Lösung von Konflikten.
(4) Der Vertrauensbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht, sofern er von den Beteiligten hiervon nicht entbunden wird.
entbunden wird.   (5) 1Der Vertrauensbeauftragte strebt - mit Einverständnis der Beteiligten - eine einvernehmliche   Konfliktlösung an.
| Begründung =
9.070
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