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Diskussion:Kreisverband BRB/Treffen/2009-11-04

2 Bytes hinzugefügt, 11:23, 6. Nov. 2009
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:* Erstens: Nachweis deinerseits? Wirds keinen geben, ich weiß! Zweitens: Es wurde mehrfach seitens Oliver Huth und meiner Person empfohlen sich zusammen zu setzen. Ich zitiere auch gern aus den Mails an einzelne LaVo-Mitglieder bzw. den ganzen Vorstand, wenn es sein muss. Es existieren ebenso Mails von Oliver und mir, welche den Sachverhalt der Anfrage erklären. Eine direkte Antwort kam hierzu nicht! Von KEINEM aus dem LaVo. Also lass diese unterschwelligen Unterstellungen bitte. Jeder, der uns gefragt hat, hat auch unsere Begründung zum Sachverhalt erhalten und auch in meinen Augen nachvollziehbar verstanden. Wenn du oder der gesamte Vorstand dieses nicht einseht, dann scheint doch eher der Punkt einzutreffen, dass du/ihr keine Klärung haben wollt? In welchem Zirkus befinden wir uns denn hier? Wir haben den Schritt erklärt, der LaVo (neu) hat zusammen eine Aussage die nur für das LSG bestimmt war nebst sonstigen unter Datenschutz stehende Daten an alle veröffentlicht und sämtliche Erklärungen unsererseits im Voraus ignoriert. Unsere Gegendarstellung und Forderungen wurden nicht beachtet oder kommentiert. Und ohne Kommentar werden Daten einfach gelöscht. Was ist das bitte schön für eine Aktion? --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 22:38, 5. Nov. 2009 (CET)
::* Also ich habe weder von Dir noch von Oliver eine erklärende Mail erhalten! Also kann ich Dir da auch nicht drauf antworten. Andererseits ist es Tatsache, das die Klagenden das Gesprächsangebot des LaVo nicht angenommen haben! Was Eure Rechtfertigungsversuche betrifft, so solltet Ihr Euch bitte einmal den Begiff "Unschuldsvermutung" noch einmal durch den Kopf gehen lassen, näheres dazu erkläre ich gerne per E-Mail. Die nächsten Begriffe aus der deutschen Rechtsprechung, die sehr interessant sind, sind die Begriffe "öffentliches Interesse" und "Schiedsgerichtsordnung". Auch dazu Näheres gerne per E-Mail. Und wenn Du Dich mit dem Löschen auf das Entfernen der Stellungnahame beziehst, so sollte auch Dir nicht entgangen sein, das die Stellungnahme nach Abgabe (von Teilen) des Verfahrens an das BSG hinfällig ist. --[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 08:10, 6. Nov. 2009 (CET)
:::* Mail wurde gesendet am 26.0910.2009 um 13:04 Uhr an den kompletten Vorstand - oder möchtest du hiermit Stellung nehmen, dass du keine Mails via vorstand@piratenbrandenburg.de erhalten hast Steffen? In dieser Mail steht unter anderem gekürzt Folgendes: "Auch wenn bereits Reaktionen, teilweise unter der Gürtellinie, erzeugt wurden, man als Verschwörungstheoretiker abgestempelt wird, jetzt auch die Diskussion hierzu im Wiki erneut los bricht[..], würde ich mich persönlich freuen, wenn wir (oder auch nur Teile davon) dazu uns einfach mal hinsetzen, darüber bei einem Bier oder Cola reden. Der Hintergund meinerseits sollte nun bekannt sein. Ich persönlich, wie auch zB. Oliver Huth möchten das "ausdiskutieren". Ich denke, auch der Rest der Antragsteller möchte dies.". Auf diese Mail hin gab es KEINE Antwort. Die "Klagendenden", wie du sie schön bezeichnest haben mehr als einmal das persönliche Gespräch gesucht. Mails hierzu gab es zB. auch an Susanne, welche ja für unseren Kreis zuständig ist. Ebenso hat Oliver hierzu Mails gesendet. Mails gingen im Zeitraum 20.910. bis 27.9 10 von uns dazu ab, an den Vorstand komplett und an einzelne Mitglieder direkt (nicht alle). Mails hierzu liegen vor.
:::: Und noch einmal: mögliche Missstände darf jeder Pirat prüfen lassen. Ebenso ist es schön dass du die Schiedsgerichtsordnung ins Spiel bringst :[http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#Abschnitt_C:_Schiedsgerichtsordnung]
:::: Wo findest du den Punkt, dass Dokumente von euch veröffentlicht werden dürfen? §6 sagt zB. aus, dass eine Veröffentlichung erst nach der Urteilsverkündung statt findet nebst aller zu Grunde liegenden Dokumente und Informationen. Ebenso das laufende Verfahren ist "nur" zwischen Antragsteller und Antraggegner und das managed das Schiedsgericht. Zeige mir bitte deine Aussage auf Steffen - mit Nachweis! Die Stellungnahme ist ihmo nicht hinfällig, da dies Bestandteil des Verfahren an das LSG ist und das LSG dieses an das BSG weitergereicht hat. Oder möchtest du mir erzählen, dass Aussagen und Nachweise zB beim Amtsgericht durch Weiterleitung an das zB. OLG nicht weitergeleitet werden, weil sie ja nur für das Amtsgericht waren, aber nicht für das OLG? Ähm ... der Antrag ist wie gesagt noch nicht abgearbeitet, nicht abgeschlossen und ist dem BSG weiter gereicht worden. --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 08:51, 6. Nov. 2009 (CET)
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