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Diskussion:Kreisverband BRB/Treffen/2009-11-04

1.404 Bytes hinzugefügt, 13:27, 6. Nov. 2009
Protokoll
:::: Und noch einmal: mögliche Missstände darf jeder Pirat prüfen lassen. Ebenso ist es schön dass du die Schiedsgerichtsordnung ins Spiel bringst :[http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#Abschnitt_C:_Schiedsgerichtsordnung]
:::: Wo findest du den Punkt, dass Dokumente von euch veröffentlicht werden dürfen? §6 sagt zB. aus, dass eine Veröffentlichung erst nach der Urteilsverkündung statt findet nebst aller zu Grunde liegenden Dokumente und Informationen. Ebenso das laufende Verfahren ist "nur" zwischen Antragsteller und Antraggegner und das managed das Schiedsgericht. Zeige mir bitte deine Aussage auf Steffen - mit Nachweis! Die Stellungnahme ist ihmo nicht hinfällig, da dies Bestandteil des Verfahren an das LSG ist und das LSG dieses an das BSG weitergereicht hat. Oder möchtest du mir erzählen, dass Aussagen und Nachweise zB beim Amtsgericht durch Weiterleitung an das zB. OLG nicht weitergeleitet werden, weil sie ja nur für das Amtsgericht waren, aber nicht für das OLG? Ähm ... der Antrag ist wie gesagt noch nicht abgearbeitet, nicht abgeschlossen und ist dem BSG weiter gereicht worden. --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 08:51, 6. Nov. 2009 (CET)
::::: An die Mail kann ich mich erinnern, ebenso wie das Angebot des LaVo, sich zusammenzusetzen. Einen Terminvorschlag ist offensichtlich aber nicht erfolgt. Über die Gründe will ich nicht spekulieren. Was die Schiedsgerichtsordnung berifft, solltest Du bitte beachten, das $6 die Arbeit des Gerichtes beschreibt und auch eine vorherige Dokumentation der Zusammenhänge nicht untersagt, außer für den Fall von Disziplinarmaßnahmen gegen eintelne Personen. Ich wiederum beziehe mich auf ein Urteil des LG Köln sowie die allgemein publizierte Rechtsauffassung. Was ich aber jetzt nicht verstehe ist Dein möglicher Mißstand. Hast Du einen konkreten Verdacht? Wenn ja, ist der nie geäußert worden. Nur um das mal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Nur weil die Mehrheit der Terroristen zwei gesunde Beine hat, ist nicht automatisch jeder der zwei gesunde Beine sein eigen nennt als möglicher Terrorist verklagbar. Fällt Dir da was auf? Ansonsten würde ich noch emßpfehlen, den Unterschied zwischen Stellungnahme, Aussage und Nachweis zu prüfen. Ebenso würde ich prüfen, inwieweit Euch was an Euren Forderungen liegt. Mehr dazu können wir gerne in einem persönlichen Gespräch klären.--[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 12:27, 6. Nov. 2009 (CET)
::* '''Eine''' Mail an den Vorstand durch dich. Was soll man auch zu der Mail vom 26.10. sagen? Sie umfasst eine Verknüpfung mit Problemen der KV Gründung in BRB Stadt und die Bestätigung dessen,das dass Verfahren jetzt erst recht weitergeführt werden müsse. Das ich auf deine 2 A4 Seiten im Detail schriftlich antworte angesichts des losen Abzugsdaumens Schiedsgericht und einer bestehenden Klage ohne Schlichtungsversuche im Vorfeld, wirst du verstehen müssen. Ich kann an der Stelle nur Wiederholungen treffen, rechtlich und demokratisch etwas ausholen. Deine Mail läßt keinen Schluss auf Änderungen zu, das wirst du bestätigen müssen. Im übrigen verdrehst su mit deiner Aussage unter Erstens wieder Fakten. Die Zahlungslisten werde ich dir jetzt mal schlecht in die Hand geben können. Dafür gibt es Gremien, dorthin geht das dann. Oder was erwartest du konkret? --[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 00:29, 6. Nov. 2009 (CET)
:::* Mit nichten nur eine Mail. An den Vorstand komplett und '''nachweislich''' an weitere Mitglieder des LaVo. Ich habe kein Problem damit mit meinen Mails Nachweise zu erbringen! Loser Abzugsdaumen? Du hast es immer noch nicht verstanden, oder? Ohne eine Anfrage an das LSG wärt ihr mitunter im luftleeren Raum! Nicht nur ich habe das mehrfach erklärt. Nicht nur ich habe mehrfach erklärt was es heißt Fristen nicht überschreiten zu lassen. Wieso verdrehe ich Fakten? Darf ich damit rechnen bei dem Bericht Mitte November darüber Auskunft zu erhalten? Wer sollte die Listen deiner Ansicht nach prüfen, wenn nicht das LSG? Bisher kam auch keinerlei Statement "Ja, die Akkreditierung war 100% korrekt - es wurden nur Mitglieder mit Kärtchen versehen, die bezahlt hatten". Kann mir das jemand zeigen? --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 00:53, 6. Nov. 2009 (CET)
::::* Also trotz mehrfachen Wühlens finde ich keine der nachweislichen Mails von Dir. Aber egal, kommen wir noch mal zur Zuständigkeit. Hier lohnt sich in jeden Fall ein Blick in die Bundessatzung, Abschnitt Schiedsgerichtsordnung. Die mal zu lesen wäre mindestens genauso wichtig geweisen gewesen wie das BGB. Wahrscheinlich sogar wichtiger. --[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 08:10, 6. Nov. 2009 (CET)
:::::* Siehe Vermerk dazu oben. Die anderen, wie auch ich können Lesen! Das haben wir gelernt. Ich fasse einige Punkte gern zusammen und zitiere auch gern aus der Schiedsgerichtsordnung, wenn du dich darauf beziehst §6 [http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#Abschnitt_C:_Schiedsgerichtsordnung]. Das Schiesgericht hat alles zu dokumentieren. Bei öffentlicher Entscheidung ist alles öffentlich zugänglich zu machen - alle Dokumente und alle Schriftwechsel/Anfragen/Stellungnahmen zu dem laufenden Verfahren.
:::::: "(2) Ist das Verfahren öffentlich, so wird nach der Urteilsverkündung die komplette Dokumentation zusammenhängend veröffentlicht."
:::::: "(5) Während eines Verfahrens haben Richter ihre Arbeit außerhalb der Richtergremiums nicht zu kommentieren. Es sind nur offizielle Stellungnahmen gegenüber den Streitparteien zugelassen."
:::::: § 4 Satz 4, 5, 6 --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 08:51, 6. Nov. 2009 (CET)
::::::: Anmerkung zu Paragraph 6 siehe oben. Für mich ist da eher Paragraph 3 maßgeblich.--[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 12:27, 6. Nov. 2009 (CET)
::::* Bitte lies nochmal die Mailingliste bzw. auch die Stellungnahme darin steht dazu etwas. Auch hier im Text. Nunja ansonsten wenn Recht bemüht wird gelten halt die allgemeingültigen Regeln. Es war halt der falsche Ansatz sich so Sicherheit verschaffen zu wollen. Wenn es denn allen Beteiligten darum geht.--[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 02:04, 6. Nov. 2009 (CET)
:::::* Es ist einfach Fakt, dass du als Schatzmeister (und Akkreditierender) keine Aussage dazu abgibst ob die Akkreditierung korrekt ablief. Das ständige Gerede am Thema vorbei kann eigentlich nur bedeuten, dass die Akkreditierung falsch gelaufen ist. Der Antrag ist berechtigt und der Verdacht ist begründet. --[[Benutzer:Christoph B.|Christoph B.]] 10:12, 6. Nov. 2009 (CET)
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