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Vorstand/Beschluss/B2021-040

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Thema: Einsetzung kommissarischer Vorstände für den RV Süd sowie die KV TF und MOL
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 24.05.2021
Status: angenommen

Thema: Einsetzung kommissarischer Vorstände für den RV Süd sowie die KV TF und MOL

Der Landesvorstand möge beschließen: Der Landesvorstand übernimmt kommissarisch die Vorstandstätigkeit in den handlungsunfähigen Untergliederungen

  • Regionalverband Südbrandenburg,
  • Kreisverband Märkisch-Oderland,
  • Kreisverband Teltow-Fläming.

Der Landesvorstand handelt gemeinschaftlich als kommissarischer Vorstand der genannten Untergliedungen.

Parallel hierzu verfolgt der Landesvorstand das Ziel, Verantwortliche in den jeweiligen Untergliederungen zu finden, die kommissarisch die Vorstandstätigkeit übernehmen und zeitnah die notwendigen Schritte unternehmen, um eine Handlungsfähigkeit der genannten Untergliederungen wieder herzustellen. Sollte dies kurzfristig nicht gelingen, wird der Landesvorstand selbst in seiner Funktion als kommissarischer Vorstand die notwendigen Schritte unternehmen, um eine Handlungsfähigkeit der betroffenen Gliederungen wiederherzustellen oder – sofern notwendig – eine Verschmelzung mit bestehenden Untergliederungen zu ermöglichen.

Begründung

Der bisherige Beschluss B2021-004 galt nur für den kommissaarischen Landesvorstand.

Abstimmung

Abstimmung: B2021-040
Dafür: Daniel S.; Katrin, Jeannette, Thomas N. , Dirk
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine

Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 28.05.2021