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Thema: Reisekostenbudget
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 10.01.2024
Status: angenommen
Thema: Reisekostenbudget
Der Vorstand möge beschließen, Art. 6 der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern (Neue Fassung in fett):
Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf eine Erstattung von Aufwendungen für Fahrtkosten und Verwaltungstätigkeiten bis zu einer Gesamthöhe von 500 Euro pro Jahr, ohne dass es hierfür eines gesonderten Beschlusses bedarf. Spenden erhöhen das Budget. Die tatsächlichen Kosten sind durch Belege bzw. Fahrtkostenabrechnungen entsprechend der Fahrtkostenregelung der Bundespartei nachzuweisen. Zu erwartende Aufwendungen sind dem Vorstand nach Möglichkeit im Vorfeld anzukündigen. Sofern die Kosten einer einzelnen Aufwendung die zu erwartende Summe von 250 Euro überschreiten, ist hierzu im Vorfeld ein gesonderter Beschluss zu fassen.
Begründung
Das bisherige Budget wurde nicht ausgeschöpft und vollständig gespendet. Durch die neue Regelung muss weniger Budget eingeplant werden, ohne dass sich in der Praxis ein Unterschied ergibt. Im Gegenzug wurde die Summe für Einzelausgaben leicht erhöht.
Abstimmung
Abstimmung: | B2024-001 |
Dafür: | Stefan, Axel Thomas, Dirk, Riccardo |
Dagegen: | keiner |
Enthaltung: | keiner |
nicht abgestimmt: | keiner |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | keine |
Protokoll
siehe Vorstandssitzung vom 10.01.2024