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Arbeitstreffen der Arbeitsgemeinschaften/2011-07-16

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6. Arbeitstreffen der Landes-AGs der Piraten Brandenburg (ATLAG2011.1)

Inhaltsverzeichnis

Termin & Ort

  • Ort: 60° Waschcafe, Steinstraße 54, 14776 Brandenburg an der Havel
  • Termin: Samstag, 16.Juli 2011 , 12-18 Uhr
  • Koordinator: Sven/701, Tel: 0176 25301523 / [1]
  • Organisation: AG EventCrew

'Teilnehmer

  • FrankB (LOS)
  • SvenA (FFO)
  • FireFox (BRB, OV Waschcafe i.Gr.) AG Wirtschaft
  • Sven/701 (LaVo / BRB, OB in spe)
  • Olli (LaVo / HVL)
  • uk (Basispirat, Crew Astacus, RV Süd, CB, OV Sandow i.Gr, PP-DE-BB-IT.) - kurzfristig pad und mumble only
  • RicoB CB (Basispirat, Crew Astacus, RV Süd, CB, OV Gallinchen i.Gr.) - pad
  • Andreas (P) - Pad Meine Meinung interessiert hier aber niemanden!
  • ike (BRB / LaVo)]]
  • Bastian (Allpirat) ab 14.10h

Tagesordnung

  • Anträge an den LPT2011.2
  • Thema des Monats
  • politische AGs Arbeitsstand
  • Grundsatz und Wahlprogramm
  • Schlachtplan für OB/BB Wahlen

Protokoll

  • Beginn 13:29 Uhr

Anträge an den LPT2011.2

  • 20.08.2011 in Frankfurt Oder

Antrag 1: im Auftrag der Redaktionskommission

Der Landesparteitag möge beschließen, im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls GP05 02 "Mehr Demokratie und Bürgerrechte" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen.

GP05 Modul 02: Mehr Demokratie und Bürgerrechte

Mehr Demokratie und Bürgerrechte Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im Mittelpunkt. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.

Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Wir treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller Entscheidungsabläufe ein. Die Brandenburger Piraten setzen sich dafür ein, dass der Bürger durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien auf einfache Art und Weise Zugang zu amtlichen Informationen von und über die öffentlichen Institutionen erhält. Das Grundrecht auf Internetzugang, der dem jeweils durchschnittlichen technischen Standard (Breitband) entsprechen muss, ist hierfür eine Voraussetzung.

Wir wollen mehr Mitbestimmung bei kommunalen, regionalen und landesweiten Planungsvorhaben. Wir fordern ein unmittelbares Recht auf Mitbestimmung bei der Gesetzgebung ein. Auf Landes- und Bundesebene sind barrierefreie Volksbefragungen, Volksbegehren, Petitionen und Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen und Bürgerhaushalte sollen der Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung werden. Wir treten für faire Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle politischen Mitbewerber ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um den Wählern mehr Möglichkeiten zu bieten, ihre Meinungen mitteilen zu können. Dazu bedarf es eines modernen Wahlrechtes. Wir lehnen Hürden für Kleinparteien, sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der Wahlbezirksgrößen ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von Fraktionszwängen und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir treten zudem für eine deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke Grund- und gelebte Bürgerrechte.

---

  • Disku zu dem Absatz
  • Meinungsbild: ergibt klare Zustimmung der Anwesenden

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Der Landesparteitag möge beschließen, im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls 'GP05 03' "Mehr Transparenz des Staatswesens" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:

GP05 Modul 03 "Mehr Transparenz des Staatswesens"

Mehr Transparenz des Staatswesens Wir stehen für einen transparenten Staat, nicht für den gläsernen Bürger. Wir verstehen Transparenz als entscheidendes Gegengewicht in der Beziehung von Bürgern zur Politik und Verwaltung. Jeder Bürger hat das Recht, sich bei der Verwaltung über deren Tätigkeit zu informieren. Wir fordern die vollständige Offenlegung von Verwaltungsprozessen. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit. Sie müssen deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Ein diesen Forderungen entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz ist uns ein wichtiges Anliegen und steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Regelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und dem Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger.


  • Meinungsbild: Klare Zustimmung der Anwesenden

  • Kurze Zwischendiskussion, ob das Porto von Zensus11 bezahlt werden muss

Der Landesparteitag möge beschließen, im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls 'GP05 04 "Privatsphäre und Datenschutz" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:

GP 05 Modul 04 "Privatsphäre und Datenschutz"

Privatsphäre und Datenschutz Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Dafür bedarf es unbeobachtete und unantastbare Freiräume, in denen die Privatsphäre geschützt ist. Dies muss grundsätzlich immer gewährleistet sein. Eine Überwachung öffentlicher Räume durch optische oder elektronische Einrichtungen ist nur in eng begrenzten und nachvollziehbar begründeten Ausnahmefällen hinnehmbar. Für alle Menschen in Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung, daher darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Jeder Bürger muss unbeobachtet mit anderen kommunizieren können. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt und strikt eingehalten werden.

  • Meinungsbild der Anwesenden: alle dafür

Der Landesparteitag möge beschließen, im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls 'GP05 05 "Bürgernahe Verwaltung" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:

GP05 Modul 05 "Bürgernahe Verwaltung"

Bürgernahe Verwaltung Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government) ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei sollte dem Bürger ein einheitliches Online-Portal zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass er jedes Ressort einzeln anschreiben muss. Hier müssen der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung zwingend sichergestellt werden. In den öffentlichen Verwaltungen ist freie Software einzusetzen und deren Weiterentwicklungen sind ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung zu stellen. Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.

  • Meinungsbild: Alle Anwesenden dafür

--- Die Module GP05 Modul 06: "Bildung und Wissenschaft", GP05 Modul 06.1 "Recht auf Bildung" und GP05 Modul 06.2 "Vielfalt und Wahlfreiheit" sollen unverändert bleiben.


Der Landesparteitag möge beschließen, im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls GP05 06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:

GP05 Modul 06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen"

Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen Die vorhandenen Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und ihr wissenschaftliches Spektrum bilden die Grundlage für freies und fruchtbares Forschen. Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in einem erheblichen Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit ab. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit, wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unabdingbar.

Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen oder wirtschaftlichen Zwängen unterliegen. Die Vernetzung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, auch mit Einrichtungen anderer Bundesländer, muss gezielt gefördert werden. Forschungseinrichtungen sollen Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen.

Wir wollen die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und Kommunikationsformen in der Wissensverbreitung stärker aufgreifen. Der Zugang zum wissenschaftlichen und kulturellen Erbe der Menschheit, nach dem Prinzip des "Offenen Zuganges" [oz], ist ein unerlässlicher Bestandteil des gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Zudem muss jedem Bürger der Zugang zu Wissen und Informationen, die mit Hilfe von Steuergeldern erforscht oder erworben wurden, ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere für Schulen und Universitäten. Ein Grundrecht auf Zugang zu Wissen und Internet (Breitband) ist unabdingbar. Wissen darf kein Luxusgut werden!

[oz] = meint, dass diese [= die wissenschaftliche, Anm. d. Red.] Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird. (http://open-access.net/de/allgemeines/was_bedeutet_open_access/) <http://open-access.net/de/allgemeines/was_bedeutet_open_access/%29>

  • Diskussion zu Absatz 3 und dem Einfügen von neuem Inhalt "und Internet".
  • Disku ob die Redaktionskommission dies Einführen kann oder nicht.
  • zwei Standpunkte dazu, der eine das dies durch den neuen Antrag beschlossen werden kann oder nicht und das die Redaktionskommission nach Parteitagsauftrag das ganze bearbeitete Programm zum Beschluss vorlegen muss wo keine Erweiterung "und Internet" enthalten sein dürfte.
  • kurze Pause
  • Vorschlag: Auf dem Parteitag tritt die Redaktionskommission vor und empfiehlt die Annahme der durch die Redaktionskommission und deren Mitglieder (bezüglich des vom letzten LPT Beauftragung) zur Annahme. So käme die Redaktionskommission ihren Auftrag nach den diese wunderbar umgesetzt hat, und die Inhalten wären somit durch neue Anträge und deren mögliche Zustimmung auch sicher gedekt.
  • Meinungsbild: die Anwesenden sind für den Vorschlag
  • Meinungsbild: die Anwesenden wären für das neue Modul

GP15: Der Landesparteitag möge beschließen, im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") das beschlossene Modul GP 15 zwischen GP10 (Wirtschaft) und GP 05.8 (Soziales), inklusive der Antragsüberschrift des Modul GP15 "Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)"*, *einzubetten.

  • möglicher Alternativantrag, um GP15 gemäß Antrag auf LPT 2011.1 auch seiner Bestimmung zuzuführen

GP15: Der Landesparteitag möge beschließen, im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") das beschlossene Modul GP 15 zwischen GP10 (Wirtschaft) und GP 05.8 (Soziales), inklusive der Antragsüberschrift des Modul GP15 "Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)"*, als eigenständiges Modul (wie zB. GP10) *einzufügen.

  • als alternativen Antrag in dieser Form einreichen (heute 23:59:59)
  • Meinungsbild: die Anwesenden wären für den alternativen Antrag
  • bitte nicht da Einreichen vergessen

Der Landesparteitag möge beschließen, im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls GP05 Modul 08 "Soziales" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:

Soziales Die Piratenpartei setzt sich für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Frei kann jedoch nur sein, wer frei ist von Angst um seine Existenz und sich deshalb zu politischen und gesellschaftlichen Themen eine Meinung bilden kann. Sozialleistungen sollen in angemessener Höhe für alle betroffenen Bürger gerecht und unter Beachtung von Privatsphäre und Bürgerrechten bereitgestellt werden. Die gerechte und angemessene Vergütung aller Erwerbstätigkeiten ist Voraussetzung für eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe. Eine gesellschaftliche Teilhabe ist heutzutage ohne Internetzugang nicht mehr denkbar. Daher treten die Piraten Brandenburg für ein Grundrecht auf Internetzugang, der dem jeweils durchschnittlichen technischen Standard (Breitband) entsprechen muss, ein.


zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des Antrages): Original: GP05 Modul 08 "Soziales" Soziales Die Piratenpartei setzt sich für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Frei kann jedoch nur sein, wer frei ist von Angst um seine Existenz und sich deshalb zu politischen und gesellschaftlichen Themen eine Meinung bilden kann. Sozialleistungen sollen in angemessener Höhe für alle betroffenen Bürger gerecht und unter Beachtung von Privatsphäre und Bürgerrechten bereitgestellt werden. Die gerechte und angemessene Vergütung aller Erwerbstätigkeiten ist Voraussetzung für eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe.

  • Kurze Diskussion zum neuen Satz mit Grundrecht auf Breitbandinternet ob der Satz im neue Modul mit enthalten bleiben soll oder nicht. Da diese Forderung durch dem GP15 einen eigenen Punkt im Grundsatzprogramm hat/haben wird (durch Protokollfehler bisher nicht enthalten) und bereits das Wort Internet in den anderen Modulen zu oft vorkommt.
  • Meinungsbild der Anwesenden ergibt das dass neue Modul 08 der Redaktionskommission zur Annahme empfohlen wird wenn der letzte Satz gestrichen wird.

  • Antragstexte zur Diskussion welcher noch nicht eingereicht wurde. Diskussion dazu:

Neue Formen der Bürgerbeteiligung (Positionspapier)

Wir wollen die vorhandenen Möglichkeiten der direkten demokratischen Beteiligung stärken, indem wir entsprechende Initiativen verbindlicher und leichter zugänglich gestalten. Die bereits bewährten Möglichkeiten eines elektronischen Petitionswesens sollen auch für das Land Brandenburg eingeführt und die Einrichtung und Weiterentwicklung von Bürgerhaushalten in den Kreisfreien Städten und Kommunen gefördert werden.

Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, im Land Brandenburg neue Formen der Bürgerbeteiligung mit Hilfe von elektronischen Interaktionsformen zu entwickeln und zu erproben. Wir streben die Schaffung einer Online-Demokratieplattform an. Damit ist ein elektronisches System gemeint, in dem alle Bürger die Möglichkeit haben, gemeinsam politische Entscheidungen zu treffen. Die Ergebnisse dieses Systems sollen zunächst in Volks- bzw. Bürgerentscheiden münden, in denen sie als verbindlich bestätigt werden.

Mit dieser Plattform stellen wir eine Alternative zu den bestehenden Volks- und Bürgerbegehren bereit. Die Schwellen für die Teilnahme sind niedriger, so dass auch Aufwands- und finanzielle Belastung für die Träger von Initiativen zurückgenommen werden. Zudem ermöglicht das elektronische Medium neue Wege der Beteiligung, zum Beispiel in Bezug auf Stimmübertragung oder das Einbringen von alternativen Vorschlägen, so dass Themen nicht von vornherein auf eine Ja-Nein-Entscheidung reduziert werden.

Bei allen Plänen zur Schaffung neuer elektronischer Beteiligungsmöglichkeiten ist uns bewusst, dass diese nicht zu Lasten der bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten umgesetzt werden dürfen. Ebenso lassen sie ihrer Natur nach keine geheimen Abstimmungen zu und können somit nicht eingesetzt werden, wo geheime Abstimmungen notwendig sind, insbesondere bei Personenwahlen.

Begründung:

Die Forderungen nach einem elektronischen Petitionswesen und der Bezug auf Bürgerhaushalte sind dem entsprechenden Kapitel im Grundsatzprogramm und Positionspapierem entnommen und haben als konkrete Forderungen natürlich auch einen Platz im zukünftigen Wahlprogramm. Die "Demokratieplattform" ist der Versuch, das Modell der direkten Partizipation, wie es z.B. LiquidFeedback in der Piratenpartei oder Adhocracy schafft, auf die Gesellschaft abzubilden. Allerdings ist es aufgrund grundsätzlich anderer Rahmenbedingungen nicht möglich, das Ganze eins zu eins zu übernehmen, so dass der Text einiges offen lässt. Schon ein wesentlich "primitiveres" System als LiquidFeedback würde dabei aber einen großen Schritt in die richtige Richtung darstellen.

  • wird als POSITIONSPAPIER von Micha eingereicht und steht zur Diskussion
  • sehr weitreichender Antrag, sollte genau durchdacht werden wie Umsetzbar dies ist.
  • Diskussion nötig, bringt aber Themen auf den "Sender" die seit 2008/2009 "verloren" haben und bringt uns ggf. auch weiter zu denken in Richtung Bürgerbegehren / Amtseintrag entfernen bei Bürgerbegehren
  • was kostet es dem "Offliner" ähnliche/gleiche Teilhabe zu ermöglichen (Gleichberechtigung)
  • ein Anwesender möchte dies gerne erst am Ende des LPTs diskutieren
  • weitere Anmerkung die das erst einmal die Elektronische Sache vorlauf hätte
  • Keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK (Programmantrag)
  • (wurde bereits von Micha beim LaVo eingereicht)

Die PIRATEN Brandenburg lehnen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK ab. Über den Bundesrat muss darauf hingewirkt werden, dass die Zwangsmitgliedschaft für Unternehmer in der IHK unverzüglich bundesweit verboten wird. Die IHK ist kein staatliches Organ, sie ist keine staatliche Verwaltung und sie ist eine intransparente Organisation, die politisch und meinungsbildend aktiv ist.

Begründung:

Antrag enthält die Begründung - kein Unternehmen / Unternehmer darf ohne Möglichkeit eines "Ausstiegs" zur Mitgliedschaft gezwungen werden. Zudem ist die IHK mehr als intransparent und lenkt sehr stark politische Entscheidungen sowohl kommunal, als auch landes- und bundesweit.

  • Dieser Antrag ist von Micha als Programmantrag gestellt, mit der Option als Positionspapier zur Abstimmung zu bringen. Er ist kein Grundsatzprogrammantrag, sondern Programm/Wahl
  • kein Diskussionsbedarf bei den Teilnehmern

Bürgerliches Engagement durch Anerkennung und Vernetzung fördern (Positionspapier)

  • (wird als Positionspapier durch Micha eingereicht)

Bürgerschaftliches Engagement zeichnet sich durch Freiwilligkeit sowie dem ehrenamtlichen Engagement aus. Als Anreiz dient der Idealismus des Einzelnen und die Fähigkeit andere für eine Mitarbeit zu begeistern. Jedes System, welches bürgerschaftliches Engagement untereinander vergleicht, widerspricht dem Prinzip, dass jeder Anerkennung verdient, der etwas Sinnvolles umsetzt, das anderen zugute kommt und das die Gemeinschaft und die Verbundenheit zwischen den Menschen stärkt. Bürgerliches Engagement darf nicht im Wettbewerb zueinander stehen.

Wir wollen, dass das freiwillige Engagement mehr in der Öffentlichkeitsarbeit des Landes Bradenburg, seiner Landkreise und deren Kommunen gewürdigt wird, um die Möglichkeiten zur Beteiligung einer breiten Masse der Bevölkerung nahezubringen und die Vernetzung von gleichgesinnten Freiwilligen, Verbänden und Vereinen zu unterstützen.

Der Stellenwert des Einzelnen in der Gesellschaft darf sich nicht länger nur am beruflichen Erfolg oder an seinem Wohlstand messen lassen. Freiwilliges Engagement ist gleichwertig zu berücksichtigen. Die freiwillig und ehrenamtlich Tätigen sind für ihre persönlich erbrachten Leistungen zu würdigen.

Bürgerliches Engagement ersetzt nicht den Sozialstaat. Das Land Brandenburg darf sich nicht aus seiner Verantwortung für die Bürger des Landes mehr und mehr zurückziehen und es den Freiwilligen überlassen, notwendige Leistungen zu erbringen, um Kosten zu sparen. Wir wollen anhand der nachfolgenden Maßnahmen den Stellenwert aller ehrenamtlich Tätigen erhöhen:

  • Ausbau und Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement, für Netzwerke und selbstorganisierte Zusammenschlüsse.
  • Organisation regionaler monatlicher Treffen durch die Kommunen, Landkreise und des Landes Brandenburg, in denen Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements in allen gesellschaftlichen Bereichen vorgestellt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern muss der Zugang zu Informationen von Verwaltungen und Verbänden erleichtert und ermöglicht werden. Dabei können insbesondere die elektronischen Medien stärker genutzt werden. Die Möglichkeiten der Bürger zur direkten Information und direkten Beteiligung insbesondere im Netz sind auszubauen.
  • Jeder Schüler hat einmal im Jahr die Möglichkeit, einen Schultag lang ein Ehrenamt seiner Wahl unabhängig von den eigenen Engagements in Vereinen und Netzwerken auszuüben. Hierzu werden in Zusammenarbeit mit den Schulen ortsansässige Vereine, Netzwerke, Zusammenschlüsse etc. aufgerufen, den Schülern ihrer Altersklasse entsprechende Angebote und Informationen zur Verfügung zu stellen. Dieser Ehrenamtstag könnte z.B. im Rahmen des Ethikunterrichts vorbereitet werden.
  • Ausbau, Stabilisierung und finanzielle Förderung von speziellen Infrastruktureinrichtungen wie Freiwilligenagenturen, kommunalen Bürgerbüros, Beratungs- und Selbsthilfekontaktstellen.
  • Freiwillige sind in die Lage zu versetzen, Familienleben, Erwerbsleben und bürgerschaftliches Engagement besser miteinander vereinbaren zu können.
  • Etablierte Organisationen der Interessenvermittlung müssen sich wie die Piratenpartei in Richtung Bürgergesellschaft öffnen, diese zum gemeinsamen Wirken einladen und nicht für Bürger planen und entscheiden. Transparenz schafft Vertrauen, Vertrauen schafft Anerkennung und damit auch den Anreiz zur Mitarbeit.
  • Grundlegend gestärkte Selbstverwaltung der Landkreise und Kommunen - diese führt zu kurzen Entscheidungswegen und der Möglichkeit direkter finanzieller Unterstützung.
  • Vernetzung der Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements, die einen Erfahrungsaustausch ermöglichen und Kräfte bündeln können.


Begründung: mMn selbsterklärend .. wir sind ehrenamtlich tätig, um für die Gesellschaft Änderungen zu betreiten (angelehnt am OB-Programm von Sven Weller)

  • wird ein Positionspapier
  • Diskusssion erwünscht
  • es sollte klare Grenzen geben was und wieviel Vereine im "Lebensraum" Schule tun kann/soll/muss (kein Übernahme Betreuung ect.)


Transparenz für eine bürgernahe und nachvollziehbare Politik (Positionspapier)

  • wird eingereicht von Micha

Die PIRATEN Brandenburg wollen eine transparente Politik im Landtag, in den politischen Ressorts und Verwaltungen der Landkreise sowie Kommunen umsetzen, die das Nachvollziehen des Handelns und Wirkens der gewählten Vertreter zulässt. Wir sehen das Informationsfreiheitsgesetz als Grundlage für den Beginn der Transparenz in Politik und Verwaltung an, obwohl uns dessen Bestimmungen nicht ausreichen.

Die Regelungen zur Antragsstellung sind aufzuheben, die Zugangsbeschränkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, auf jede Gebühr über die Bereitstellung von Informationen ist zu verzichten. Transparenz ist eine demokratische Verpflichtung der Politik und derVerwaltung, keine vergütungspflichtige Dienstleistung. Die Informationspflicht liegt beim Land Brandenburg, der Landkreise und der Kommunen, dieser Pflicht ist ohne Antragstellung Dritter nachzukommen.

Seitens der bisherigen Landesregierungen wurde die Informationsfreiheit nur zögerlich und im geringem Umfang umgesetzt. Insgesamt ist wenig Interesse an der notwendigen Transparenz zu erkennen, die dem Brandenburger das Vertrauen in die politischen Vertreter und Demokratie zurückgeben kann.

Alle zukünftigen Ausschreibungen, Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse des Landes Brandenburg, der Landkreise und Kommunen sind transparent zu gestalten. Jeder Schritt, der zur Entscheidung geführt hat, ist nachvollziehbar darzustellen. Um die Transparenz zu stärken, ist jeder vom Land Brandenburg, den Landkreisen und Kommunen, abgeschlossener Vertrag erst mit Veröffentlichung als gültig zu erklären. Bereits abgeschlossene Verträge sind so neu zu verhandeln und zu ändern, dass diese offengelegt werden können.

Durch die lückenhafte, oft willkürliche Wiedergabe der Inhalte von Sitzungen, Beratungen und Verhandlungen der jeweiligen politischen Institutionen auf sämtlichen Ebenen werden die Brandenburger nur unzureichend informiert. Der freie Zugang, online wie auch offline, zu den öffentlichen Daten, auf jedes Sitzungsprotokoll, jeden Bericht, jede Publikation, jedes Verhandlungsprotokoll ist Grundvoraussetzung für eine aktive Informationspolitik und die Möglichkeit der Brandenburger zur Beteiligung. Alle Informationen sind unmittelbar und nachvollziehbar zu veröffentlichen.

Nur durch eine transparente Politik und Verwaltung ist den Brandenburgern die Möglichkeit gegeben, Rückschlüsse auf das Handeln der Ausschüsse, Verwaltungen und Abgeordneten zu ziehen. Protokolle, die gemäß der Geschäftsordnung erst mit Genehmigung Gültigkeit erlangen, sind zu veröffentlichen und bis zur Bestätigung durch die nachfolgende Versammlung zu kennzeichnen.

Es ist ein einheitliches, benutzerfreundliches Online-Portal einzurichten, dass neben den Veröffentlichungen eine lückenlose Dokumentation der politischen und verwaltungstechnischen Vorgänge zulässt. Jede Entscheidung ist unter dem Bewusstsein zu treffen, dass diese Jahrzehnte später von jedem nachvollzogen werden kann. Politik ohne Gedächtnis ist eine Einladung zur Korruption.

Sitzungen der jeweiligen Verwaltungen, der Ausschüsse und der Abgeordneten sind ebenso wie deren Dokumentation transparent durchzuführen. Nichtöffentliche Sitzungen werden von den PIRATEN Brandenburg abgelehnt. Sitzungsteile, die zum Schutz der Persönlichkeitsrechte unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen sind, bedürfen einer umfassenden Begründung bei Sitzungsbeginn und einer Abstimmung der Versammlungsteilnehmer über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Geschäftsordnungen, die den Ausschluss der Öffentlichkeit generell vorsehen, widersprechen den demokratischen Prinzipien der Kontrolle, der Legitimation und dem Informations- und Transparenzgebot. Die PIRATEN Brandenburg lehnen diese Verfahrensweise konsequent ab.

Alle Sitzungen der jeweiligen politischen Vertreter (Landtag, Stadtverordnetenversammlungen etc) sowie deren Ausschüsse sind live durch technisch geeignete Mittel, die eine umfangreiche Teilnahme zulassen, zu übertragen. Aufzeichnungen und Protokolle unterliegen der Informationsfreiheit und sind dementsprechend in einem Online-Portal zu veröffentlichen. Soweit offene Abstimmungen erfolgen, ist das Abstimmungsverhalten in der Übertragung zu dokumentieren.

Jeder Mandatsträger ist zum lückenlosen Bericht über sein politisches Wirken und seine Kontakte zu Dritten im Rahmen seiner Abgeordnetentätigkeit verpflichtet. Weiterhin hat jeder Abgeordnete Auskunft über die Art und Höhe der Bezüge neben der Diät zu erteilen, um Verbindungen zu Dritten, insbesondere Unternehmen, Vereinen und Verbänden offenzulegen. Mögliche Verflechtungen und Interessenkonflikte der Abgeordneten durch Nebentätigkeiten müssen ersichtlich sein. Hierzu fordern wir die Abänderung des Abgeordnetengesetzes Transparenz ist keine Anordnung, Transparenz muss gelebt werden.

Begründung:

Dies ist eine Zusammenfassung bzw. genauere Darstellung der Forderungen aus dem OB-Programm BRB und auf das Land Brandenburg und sämtlichen "Gliederungen" übertragen.

  • Diskussion dazu
  • wieder mehr in Richtung Umsetzungsverfahren, wie die Politik zu handeln hat
  • Vorschlag, da Positionspapier
  • Forderungskatalog zur Entschlackung
  • Erklärung / komplexe Erklärung in begründung

Wir lehnen Überwachung im öffentlichen Raum ab (Positionspapier)

  • wird durch Micha eingereicht

Überwachung im öffentlichen Raum erklärt jeden Passanten zum potentiellen Verbrecher. Die PIRATEN Brandenburg lehnen die Video-Überwachung im öffentlichen Raum als eine Art der verdachtsunabhängigen Ermittlung, die gegen die Bürgerrechte verstößt, ab. Passanten werden entgegen dem Rechtsprinzip der Unschuldvermutung unter Generalverdacht gestellt.

Wir setzen uns für eine Umkehr der Sicherheitspolitik vom Überwachungswahn zur Verbrechensprävention ein. Die Aufklärung der Bevölkerung und einem zielgerichteter Einsatz von Polizeibeamten schafft mehr Sicherheit, als Überwachungskameras. Technisch erforderliche Kameratechnik, die zum Beispiel zur Sicherheit der Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln beim Ein- und Aussteigen dient, ist zulässig, sofern keine Aufzeichnung, Weiterleitung und Auswertung dieser Daten erfolgt.

Überwachung schränkt die Freiheit ein

Die Video-Überwachung in Brandenburg schränkt die persönliche Freiheit der Brandenburger und ihrer Gäste ein. Das Gefühl der ständigen Beobachtung vermittelt kein Gefühl der Sicherheit, sondern der Angst durch eigenes Verhalten Repressalien ausgesetzt zu sein. Die ständige visuelle Kontrolle beschränkt darüber hinaus das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Polizei.

Die Wahrnahme der Bürgerrechte, ob Versammlungsrecht oder Meinungsfreiheit, wird durch die Überwachung des öffentlichen Raumes erschwert. Die Gesellschaft wird in den privaten, unbeobachteten Raum zurückgedrängt. Die PIRATEN Brandenburg nehmen diese Einschränkungen und Beschränkungen zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben nicht hin, sondern setzen sich für die Abschaffung der Video-Überwachung im öffentlichen Raum ein.

Überwachung schafft keine Sicherheit

Videoüberwachung schafft keine Sicherheit. Durch Überwachung werden keine Vergehen oder Verbrechen verhindert, sondern lediglich aufgezeichnet. Die Videoüberwachung ist keine Präventionsmaßnahme, um Bereiche sicher zu gestalten. Die PIRATEN Brandeburg sehen den gezielten, regelmäßigen Einsatz von Polizeibeamten in gefährdeten Bereichen als wirkungsvoller an. Ein kurzfristiger Eingriff bei Gefahrensituationen ist durch geschultes Personal möglich und kann zur Deeskalation der Situation beitragen.

Ständige Video-Überwachung im öffentlichen Raum führt zur Verdrängung von Kriminalität in angrenzende und nicht überwachte Bereiche. Die Präsenz der Überwachungskameras vermittelt darüber hinaus das falsche Signal, dass professionelle Hilfe in Notsituation in kürzester Zeit möglich sei. Erforderliche Hilfe unterbleibt statt dessen.

Überwachung schafft Informationen

Überwachungsmaßnahmen fallen unter die einschlägigen Datenschutzgesetze, sobald Maßnahmen die Möglichkeit zur Identifizierung von Personen bieten. Die PIRATEN Brandenburg wollen, dass alle Videoaufzeichnungen, die der Identifizierung von Personen dienen können und ohne konkreten Anlass erfolgt sind, nicht zur Speicherung, Auswertung oder Dokumentation an staatliche Behörden weitergeleitet oder herausgegeben, sondern gelöscht werden. Durch Kombination mit digitalen Systemen zur Bilderkennung besteht die Möglichkeit, überwachte Personen automatisiert zu identifizieren (zum Beispiel mittels Biometrie). Gegen die Einführung einer solchen Praxis sprechen wir uns aus.

Die PIRATEN Brandenburg sehen Speicherfristen nicht als wirksames Mittel an, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu heilen. Videoüberwachung erfolgt lautlos. Weder akustische noch optische Warnungen informieren die Passanten über eine erfolgte Aufzeichnungen oder den Einsatz von Kameras im Allgemeinen. Eine Kontrolle durch die Passanten selbst ist nicht möglich. Die Überwachung des öffentlichen Raumes im Land Brandenburg ist zu beenden. Sämtliche infolge der Videoüberwachung vorhandene Datensammlungen sind unmittelbar zu löschen und private Sicherheitsdienste strenger von der Brandenburger Polizei hinsichtlich ihrer Überwachungsmethoden und deren Zulässigkeit der Aufzeichnungen zu kontrollieren. Alle Brandenburger Ermittlungsbehörden verzichten auf das Zugreifen auf Überwachungsmaterial, dass auf eine Bild- oder Ton-Überwachung ohne konkreten, nachvollziehbaren Anlass zurückzuführen ist.

Begründung:

Antrag ist auch ohne Begründung selbsterklärend ...

  • Anmerkung, das steht vieles schon im Bundesdatenschutzgesetz


Abschaffung des „Amtseintrages“ für Unterstützerunterschriften im Kommunalwahlrecht
Positionspapier der PIRATEN Brandenburg
I. Formales

Dieses Positionspapier beruht auf dem Modul GP05 02 :"Mehr Demokratie und Bürgerrechte" des Landesprogramms. Es soll Bestandteil künftiger Wahlprogramme werden.

II. Exzerpt

Für Bewerber zu Kommunalwahlen – etwa der Wahl des Bürgermeisters oder der Wahl der Stadtverordnetenversammlung – besteht im brandenburgischen Kommunalwahlgesetz das Erfordernis, Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Diese können nicht wie bei Landtags- oder Bundestagswahlen in der Öffentlichkeit gesammelt werden. Stattdessen sieht das Kommunalwahlgesetz vor, dass die Unterschrift vom Unterstützer de facto nur in einer Behörde geleistet werden kann. Diese Einschränkung wird im Volksmund gemeinhin „ Amtseintrag“ genannt.

Die Piraten setzen sich für die Abschaffung dieser Hürde ein, da sie kleinere Parteien und Einzelbewerber unangemessen benachteiligt.

III. Positionierung

Die Hürde für die Gewinnung von Unterstützern für die Kandidatur für ein kommunales Amt, darf nicht höher sein als die für die Kandidatur zum Landtag. Daher gehört der sogenannte „Amtseintrag“ abgeschafft.

Den Bewerbern muss es ermöglicht werden, in der Bevölkerung, öffentlich und final um Unterstützung zu werben. Dies kann sich nicht darin erschöpfen, einen potentiellen Unterstützer und Wähler auf die Möglichkeit einer Unterstützungsunterschrift hinzuweisen. Vielmehr ist ein Bewerber darauf angewiesen, Bürger im öffentlichen Raum, also etwa auf der Straße, anzusprechen, ihn von seinem Programm und seiner persönlichen Eignung zu überzeugen und den – in der Unterschrift verkörperten – Akt der Unterstützung einer Kandidatur unmittelbar zu ermöglichen.

Demgegenüber will der Bürger von der Verwaltung in der Regel unbehelligt bleiben. Der Gang zum Amt kostet ihn ein hohes Maß an Überwindung. Erfahrungen zeigen zudem, dass aufgrund personeller oder organisatorischer Engpässe die Möglichkeit die Unterschrift innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu leisten, nicht immer gewährleistet wird. Überhaupt kann der Bewerber kaum überprüfen, inwieweit dies von der Behörde angemessen ermöglicht wird.

Das Vorhalten von Unterschriftenlisten mit den Adressen der Unterstützer, in die zwangsläufig durch Vorlage zur Unterschrift Einblick gewährt wird, ist zudem unter Aspekten des Datenschutzes bedenklich.

Auch die Möglichkeit, die Unterschrift beim ehrenamtlichen Bürgermeister kleinerer Gemeinden zu leisten, stellt keine Erleichterung dar. Dies dürfte in vielen Fällen dazu führen, dass der Bürger den Eindruck gewinnt, er müsse die Unterschrift für den Herausforderer beim Amtsinhaber erbringen, und dann von einer Unterschrift absieht.

Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten darf kein Placebo sein. Nur etablierte Parteien und Amtsinhaber sind ohne weiteres in der Lage Wahlvorschläge einzureichen. Für andere Bewerber gilt es neben dem Erfordernis der Unterstützerunterschriften auch noch den „Amtseintrag“ zu überwinden. Damit liegt die „Bewerbervorauswahl“ weiterhin in der Hand der Parteien und ein wesentlicher Zweck der unmittelbaren Wahl dieser Amtsinhaber, nämlich der Möglichkeit des Wählenden seine Entscheidung nach personellen Kriterien wie Kompentenzeinschätzung oder Persönlichkeit des Bewerbers auszurichten, kann nicht erreicht werden.

IV. Umsetzung

Die einschlägigen Normen des Kommunalwahlrechtes (im Wesentlichen [| §§ 28a Absätze 4 und 5], 63, 84 BbgKWahlG; §§ [|§ 32] ,33 BbgKWahlV und die auf § 93 BbgKWahlV beruhende Verwaltungsvorschrift, einschließlich der Erstellung von Muster-Formblättern) , die vorschreiben, dass die Unterstützungsschriften nur bei der Wahlbehörde , einem Notar oder „bei einer anderen zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle“ geleistet werden können, werden so abgeändert, dass die Unterschriften auch auf Formblättern erbracht werden und vom Bürger auf der Straße geleistet werden können. Eine hinreichende Überprüfbarkeit kann – wie bei anderen Wahlen auch – durch die Bestätigung der Unterstützungsunterschriften durch das Einwohnermeldeamt gewährleistet werden.

  • Disku
  • Anmerkung: Volksmund sollte gestrichen werden
  • sonst sind die Anwesenden für den Antrag

Thema des Monats

http://wiki.piratenbrandenburg.de/AktuellesThema

  • die Aufzeichnung vom ersten Diskussionsabend wird noch nachgereicht durch AG Technik
  • dieses sollte weiter verfolgt werden und Ausgebaut werden
  • "Explodierende" Zunahme laut BKA & Co
  • massive Zunahme von Auskunftsanfragen der StA, um Internetanschlussinhaber ausfindig zu machen
  • kommender Termin am 21.7.
  • http://wiki.piratenbrandenburg.de/AktuellesThema/Treffen/21.07.2011


  • Sitzung wird um 17:35 Uhr beendet.
  • Alle weiteren Punkte werden vertagt.
  • Danke für alle Teilnehmer für die konstruktive Diskussion