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Diskussion:Vorstand/Antrag/2014-053

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Hmm. Die Gebühren für einen Verwaltungsrechtsstreit ohne Aussicht auf Erfolg, zumal vor dem falschen Gericht begonnen, auf den LVBB abwälzen? -- Bastian (Diskussion) 10:15, 4. Nov. 2014 (CET)

Immer wieder schön, wenn alte Männer ihre unqualifizierten Kommentare zu Allem und Jedem abgeben *rolleyes*

  • Der gerichtliche Teil der Wahlanfechtung beginnt heute mit Einreichung unser Klage. Zur Zuständigkeit des Gerichtes siehe §58 Abs.2 BrbKWG
  • Der Vorsitzende Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes hat im Rahmen des Verfahrens VG 1 L 186/14 zu meinen Ausführungen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Probleme mit der Beglaubigung von "überdenkenswerten Überlegungen" gesprochen. So ganz aussichtslos, wie du hier tust, dürfte die Klage also nicht sein.

-- MorgenlandfahrtBRB (Diskussion) 13:07, 4. Nov. 2014 (CET)

    • Immer nett diese höfliche Wortwahl. Ich habe Dir das Ergebnis im Vorfeld vorausgesagt. Und ein obiter dictum ist noch lange keine Aussicht auf Erfolg. :)

-- Bastian (Diskussion) 18:08, 4. Nov. 2014 (CET)

  • Noch ein alter Mann !
    Sehe leider keinen Beschluß https://wiki.piratenbrandenburg.de/Kreisverband_HVL/Treffen/2014-10-28
    Sollte doch ein Beschluß (nicht protokolliert) zustande gekommen sein, so ist mir nicht klar, wie dieser ohne vorherige Kostenabschätzung und Erfolgsaussichten gefasst werden konnte.
    Ehe der LaVo diesem Antrag eventuell zustimmt, sollte vorher eine anwaltliche Stellungnahme über die finanz. Höhe des Prozesskostenrisikos vorliegen.
    Ich hoffe, mit meiner Meinung deinen Qualifizierungsanspüchen gerecht geworden zu sein.
    Petrus (Diskussion) 15:45, 4. Nov. 2014 (CET)

Der Beschluss steht unter dem Link, nur scheint etwas beim Format nicht zu funktionieren. Im Quelltext taucht das Abstimmungsergebnis auf. Wieso das Abstimmungsergebnis am Ende nicht sichtbar wird, bleibt mir ein Rätsel. Wiki-Experten vor. Habe zumindest die Namen der Abstimmenden jetzt händisch nachgetragen. Und wer sagt dir denn, dass dieser Beschluss "ohne vorherige Kostenabschätzung und Erfolgsaussichten gefasst" worden ist? Aber immer erst einmal das Schlechte Denken?! Und nur am Rande, wir haben einen Anwalt als LaVo gewählt, insofern mach dir mal nicht so viele Sorgen. Standardmäßig sollten die Verfahrenskosten unter 400€ liegen. MorgenlandfahrtBRB (Diskussion) 16:25, 4. Nov. 2014 (CET)

  • Ersteinmal habe ich nichts gegen ein solches Verfahren, wenn es in der richtigen Form, ander richtigen Stelle mit Abwägung der Risiken durchgeführt wird. Im Gegenteil.
    "Das Schlechte Denken" ist Lebenserfahrung ohne .......... Mittel.
    Ein solches Verfahren ist kein Standardverfahren und die Meinung von uns beiden zu den Kosten ist nicht relevant. Denk dabei auch einmal an die eventuellen Instanzen, wenn man es bis zum Ende durchziehen will. Ohne dem macht keinen Sinn.
    Petrus (Diskussion) 20:35, 4. Nov. 2014 (CET)

Mit Standard meine ich, die Gegenseite lässt sich nicht durch ein externes Anwaltsbüro vertreten (was extrem unüblich wäre) und der Streitwert, nach dem sich die Gerichtskosten berechnen, wird mit den üblichen 5000€ angesetzt (im März hatte die Kammer in vergleichbarer Sache sogar 2500€ angesetzt, was quasi das unterste Minimum war). MorgenlandfahrtBRB (Diskussion) 21:35, 4. Nov. 2014 (CET)

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