Positionspapier/16
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Nummer: 16
Beschlossen am: 06.02.2011
Status: aktuell
Keine Volkszählung 2011
Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland positioniert sich klar für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und setzt sich daher für einen umgehenden Stopp der Volkszählung 2011 ein.
Begründung
Was ist der Zensus 2011? „eine registergestützte und um eine zusätzliche Stichprobe ergänzte Volkszählung einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung sowie eine Vollerhebung in Sonderbereichen mit Stichtag 9. Mai 2011.“ (aus: Statistisches Bundesamt, Presseinformation Print-Mappe Hintergrundgespräch 20.08.2010) Das bedeutet:
- a) registergestützt: Es werden, ohne das die Betroffenen hiervon überhaupt im Einzelfall durch konkrete Einwilligungs-Nachfrage erfahren oder hiergegen Einspruch erheben können, Daten verschiedener Behörden übertragen, zusammengeführt und ausgewertet (Erwerbsstatistische Register und Melderegister). Auszug aus den Informationen des Statistischen Bundesamts zum Zensus 2011: Daten aus erwerbsstatistischen Registern Bundesagentur für Arbeit (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: ca. 27 Mill.) Öffentliche Arbeitgeber (Beamte/Beamtinnen, Richter/-innen, Soldaten/-innen: 1,8 Mill.)
- b) Stichproben: Fragebögen Weitere, umfassende Daten werden durch eine ausführliche, verpflichtende Stichprobenbefragung von etwa 10% der Gesamtbevölkerung erhoben. Hierbei werden Informationen und Merkmale, welche nicht in den Registern enthalten sind, abgefragt, insbesondere detaillierte Fragen zur Erwerbstätigkeit, zur Bildung, zu Familienstand und Zusammenleben, Zuwanderung und zur Religionszugehörigkeit (wobei die Angabe der rechtlichen Religionszugehörigkeit verpflichtend, die zum persönlichen Bekenntnis zu einer Glaubensrichtung oder Weltanschauung aber freiwillig ist).
- c) Gebäude- und Wohnungszählung: Alle Eigentümer von Wohnraum werden ausnahmslos verpflichtet, Daten über den in ihrem Besitz befindlichen Wohnraum zu liefern. Diese Daten sind vollständig personenbezogen: Die Eigentümer sind für jedes Wohnobjekt verpflichtet, den Namen mindestens eines Wohnungsinhabers an die Behörde zu übermitteln. Dies geschieht ohne die Verpflichtung zu einer Mitteilung hierzu an die Betroffenen. Weitere Daten, welche im Zuge der Gebäude- und Wohnungszählung erfasst werden: Baujahr, Zahl der Wohnungen im Objekt, Wohnfläche, Wohnausstattung insb. hinsichtlich Art der Heizung und Sanitärausstattung, Besitzverhältnisse. Die Vorerfassung zur Gebäude- und Wohnungszählung hat durch die Übersendung eines so genannten Vorbereitungsbogens bereits im Oktober begonnen.
- d) Datenzusammenführung beim Statistischen Bundesamt Die Zusammenführung der Daten aus a, b und c erfolgt durch das Statistische Bundesamt. Die Daten werden über so genannte Hilfsmerkmale (Anschrift, Name, Geburtsdatum) für den Zeitraum der Bearbeitung und Auswertung personengebunden gespeichert. Auch die Prüfung von Fehldatensätzen/Duplikaten wird mit diesen Hilfsmerkmalen durchgeführt.
Daten aus den Melderegistern: Demografische Daten (Alter, Geschlecht, Familienstand); Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Haupt-/Nebenwohnsitz Daten über Haushaltszusammenhänge: Verzeigerungen (Ehepaare, Kinder), Einzugsdatum und weitere rechtliche Religionszugehörigkeit (Kirchensteuer) Bundesweites Zusammenspielen der Daten aus kommunalen Melderegistern, Mehrfachprüfung inkl. Klärung Haupt-/Nebenwohnsitz am Zensusstichtag insgesamt 3 Datenlieferungen an die Statistischen Ämter: Stand 01.November 2010; Zensus-Stichtag 09.Mai 2011; Stand 09. August 2011.
Das heißt im Klartext: Es entsteht hier eine eindeutig zuordenbare, personenbezogene Datenbank – auch, wenn diese, wie das Statistische Bundesamt beteuert, dass die Datenhaltung dezentral erfolgt, es ein Datenrückspielverbot gibt (d.h., die Herkunftsregister bleiben unverändert) und laut Statistischem Bundesamt zu keinem Zeitpunkt eine „Veröffentlichung von Einzeldaten oder Daten, bei denen aufgrund von Kenntnis anderer Ergebnisse auf Einzeldaten geschlossen werden kann“, stattfinden wird.