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SAPO/WP/0034

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Antragsübersicht

Antragsnummer WP 0034
Einreichungsdatum 13 Februar 2020 03:24:10 (UTC)
Antragssteller

Holger-DOS

Antragstyp Wahlprogramm
Zusammenfassung des Antrags grundsätzlich keine Gebühren für Polizeieinsätze
Letzte Änderung 28.03.2020
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmung

Pictogram voting rename.svg Zurückgezogen

Antragstitel

Gebührenlose Polizeieinsätze

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, daß Wahlprogramm im Bereich "Inneres und Justiz" um folgenden Punkt zu ergänzen:

Gebührenlose Polizeieinsätze

Die Piratenpartei lehnt die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze ab.
Die Arbeit der Polizei dient der Sicherheit der Bürger sowie der Umsetzung der Grund- und Bürgerrechte.
Sie darf daher nicht vom jeweiligen Geldbeutel des einzelnen Bürgers abhängig gemacht werden.
Die Arbeit der Polizei ist vielmehr aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren.
Lediglich wenn der kommerzielle Gedanke einer Veranstaltung oder sonstigen Anforderung eines Polizeieinsatzes im Vordergrund steht, können Gebühren ausnahmsweise gerechtfertigt sein.
Diese sind jedoch dann nicht vom einzelnen Bürger, sondern vom Profiteur des Polizeieinsatzes zu erheben.

Antragsbegründung


Seit dem 02.09.2019 sind Einsätze der Bundespolizei gebührenpflichtig (siehe Besondere Gebührenverordnung BMI - BMIBGebV).
Dies hat bereits dazu geführt, daß unverständliche Forderungen an Bürger gestellt wurden (z.B. 550 € für einen vergessenen Koffer).
Diese Gebührenordnung ist ein Frontalangriff auf die Grund- und Bürgerrechte, insbesondere die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit.
Sie ist einer Demokratie unwürdig.
Aufgabe der Polizei ist die Herstellung einer allgemeinen Sicherheit.
Die Erfüllung dieser Aufgabe ist grundsätzlich aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren und nicht dem einzelnen Bürger aufzuerlegen.
Lediglich wenn die kommerziellen Interessen einer Veranstaltung im Vordergrund stehen, kann im Ausnahmefall die Erhebung von Gebühren bei der von der Veranstaltung profitierenden Person gerechtfertigt sein.

Link

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