1.813
Bearbeitungen
Änderungen
→VI Übergangsbestimmungen
Innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten sind die Aufgaben bestehender Servicegruppen zu beschließen. Dazu legen die Servicegruppen innerhalb von 2 Monaten eine Vorlage vor, die ihre bisherige Aufgabe umreisst.
Beauftragungen, die nach der hier festgelegten Systematik falsch benannt sind, sind innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten umzubenennen.